Beschreibung
Beschreibung
Gesundheitliche Eignung
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Diese kann durchgeführt werden von:
- Arbeits- oder Betriebsmedizinern
- Ärzten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Ärzten des Gesundheitsamts oder anderer Behörden
- Hausärzten (Allgemeinmedizin/Innere Medizin)
- Die ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 FeV) darf maximal 1 Jahr alt sein.
- Der PDF-Vordruck steht unter Links/Downloads bereit.
Sehvermögen
Die Untersuchung des Sehvermögens kann erfolgen durch:
- Augenärzte
- Arbeits- oder Betriebsmediziner
- Ärzte einer Begutachtungsstelle
- Gesundheitsamt oder andere Behörden
- Die Bescheinigung (Anlage 6 FeV) darf maximal 2 Jahre alt sein.
- Wenn die Anforderungen nicht eindeutig erfüllt sind, ist ein Augenarzt-Gutachten erforderlich.
- Der PDF-Vordruck steht unter Links/Downloads bereit.
Zusätzlicher Funktions- und Leistungstest (FzF sowie Klassen D1, D1E, D, DE)
Für diese Fahrerlaubnisklassen ist zusätzlich ein Funktions- und Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV notwendig.
Pflicht bei:
- Ersterteilung dieser Klassen
- Verlängerung ab 50 Jahren (D1, D1E, D, DE)
- Verlängerung der Fahrgastbeförderung ab 60 Jahren
- Verlängerungen, die über die genannten Altersgrenzen hinausgehen
- Der Test darf bei Antragstellung maximal 1 Jahr alt sein.
Viele Untersuchungsstellen können alle Untersuchungen (gesundheitlich, Sehtest und Test) gemeinsam anbieten.