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Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen - Bescheinigung Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung

Für die Erteilung oder Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisklassen (C, D, FzF) müssen die ärztlichen Untersuchungen mit den Vordrucken nach Anlage 5 und 6 FeV übermittelt werden.

Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen - Bescheinigung Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung

Beschreibung

Beschreibung

Gesundheitliche Eignung
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Diese kann durchgeführt werden von:

  • Arbeits- oder Betriebsmedizinern
  • Ärzten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Ärzten des Gesundheitsamts oder anderer Behörden
  • Hausärzten (Allgemeinmedizin/Innere Medizin)
  • Die ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 FeV) darf maximal 1 Jahr alt sein.
    • Der PDF-Vordruck steht unter Links/Downloads bereit.

 
Sehvermögen
Die Untersuchung des Sehvermögens kann erfolgen durch:

  • Augenärzte
  • Arbeits- oder Betriebsmediziner
  • Ärzte einer Begutachtungsstelle
  • Gesundheitsamt oder andere Behörden
  • Die Bescheinigung (Anlage 6 FeV) darf maximal 2 Jahre alt sein.
  • Wenn die Anforderungen nicht eindeutig erfüllt sind, ist ein Augenarzt-Gutachten erforderlich.
    • Der PDF-Vordruck steht unter Links/Downloads bereit.

 
Zusätzlicher Funktions- und Leistungstest (FzF sowie Klassen D1, D1E, D, DE)
Für diese Fahrerlaubnisklassen ist zusätzlich ein Funktions- und Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV notwendig.

Pflicht bei:

  • Ersterteilung dieser Klassen
  • Verlängerung ab 50 Jahren (D1, D1E, D, DE)
  • Verlängerung der Fahrgastbeförderung ab 60 Jahren
  • Verlängerungen, die über die genannten Altersgrenzen hinausgehen
  • Der Test darf bei Antragstellung maximal 1 Jahr alt sein.

Viele Untersuchungsstellen können alle Untersuchungen (gesundheitlich, Sehtest und Test) gemeinsam anbieten.

Links und Downloads

Kontakt

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