Beschreibung
Beschreibung
Fahrzeuge, die aufgrund eines Schadens oder aus anderen Gründen nicht mehr fahrbereit sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden – zum Beispiel mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Anhänger.
In bestimmten Ausnahmefällen, etwa zur Gefahrenabwehr oder als kurzfristiger Notbehelf, darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden. Alternativ kann für das Umsetzen betriebsunfähiger Fahrzeuge – egal ob zugelassen oder nicht – eine Schleppgenehmigung beantragt werden. Damit darf das Fahrzeug an ein anderes angehängt und transportiert werden.
Um weitere Infos zur Beantragung einer Schleppgenehmigung zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Email an das Straßenverkehrsamt.