Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung:
- Ausnahmegenehmigung
- Grenzversicherung oder grüne Karte für die Dauer der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
Für die Verlängerung sprechen Sie bitte während unserer Öffnungszeiten vor.
Erstmalige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung:
- einen schriftlichen Antrag auf die befristete Weiternutzung der ukrainischen Kennzeichen und die Erklärung nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen (s. "Links/Downloads")
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- die Fahrzeugpapiere
- eine bestehende Grenzversicherung für die Dauer der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung
- eine positiv abgeschlossene Sicherheitsprüfung durchgeführt durch eine anerkannte Überwachungsorganisation oder technische Prüfstelle
- eventuell einen Dolmetscher
Für die erstmalige Erteilung schreiben Sie bitte, unter Angabe einer Telefonnummer, eine Email an die unten genannte Emailadresse.
Zulassung
- CoC (Certificate of Conformity)
- die ukrainischen Zulassungspapiere
- Hauptuntersuchung - HU nach §29 StVZO
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
- Ukrainische Kennzeichen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Verzollungsnachweis
- SEPA-Lastschriftmandat(siehe "Links/Downloads")
- eventuell einen Dolmetscher
- das Fahrzeug muss am Tag der Zulassung vor Ort sein
Sollte für das Fahrzeug keine CoC (Certificate of Conformity) vorliegen, muss eine Einzelabnahme nach §21 StVZO (Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung) bei einer technischen Prüfstelle durchgeführt werden. In diesem Fall entfällt die Hauptuntersuchung. Müssen nach dieser Abnahme Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO erteilt werden, senden Sie uns bitte das Gutachten zwecks Prüfung, vorab an die unten genannte Emailadresse. Über die weitere Vorgehensweise werden Sie dann informiert. Sofern keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, kann das Fahrzeug, nach erfolgter Terminvereinbarung, zugelassen werden.