Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt und hat maximal eine Gültigkeit von 1 Jahr. Der internationale Fahrzeugschein gilt lediglich außerhalb von Deutschland.
Sie können den internationalen Fahrzeugschein auch über unser Service Portal beantragen, online beantragen
Bitte beachten Sie:
Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!