Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer EG-Lizenz oder einer Erlaubnis im Güterkraftverkehr müssen erfüllt sein:
1. finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
hierzu ist der Vordruck Eigenkapitals-Zusatzbescheinigung Teil 1 - Teil 3 (unter Links und Downloads) durch den Steuerberater auszufüllen. Es ist der Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9.000,- EUR für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5.000,- EUR für jedes weitere Fahrzeug zu erbringen.
2. persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin muss gegeben sein, das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein
3. fachliche Eignung Nachweis der eigenen Eignung durch Zertifikate, oder Benennung eines Verkehrsleiters mit Nachweis dessen Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK, Zeugnis)
Der Antrag (unter Links und Downloads) kann online ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen geschickt, oder während der Öffnungszeiten vorbei gebracht werden. Es steht auch ein PDF Formular zur Verfügung, das ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden kann.
Benötigen Sie weitere Abschriften, so finden Sie unter Links / Downloads den passenden Antrag. Sofern die bei uns eingereichte Eigenkapitalsbescheinigung nicht älter als ein Jahr ist, benötigen wir hier keine neue.
Verkehrsgewerbestelle Zimmer 118
! Auf Grund einer internen Schulung ist die Verkehrsgewerbestelle Montags und Mittwochs nicht zu erreichen !