Beschreibung
Beschreibung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Schaufellader, Planiermaschinen und (Gabel-)Stapler sind grundsätzlich vom Zulassungsverfahren befreit.
Wenn diese Fahrzeuge jedoch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h haben und auf öffentlichen Straßen genutzt werden sollen, benötigen sie eine Betriebserlaubnis (Einzelgenehmigung) oder müssen einem genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen.
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Bis 20 km/h: kein amtliches Kennzeichen erforderlich.
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Über 20 km/h: amtliches Kennzeichen erforderlich sowie regelmäßige Hauptuntersuchung.
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Über 7.500 kg Gesamtmasse: zusätzlich Sicherheitsprüfung vorgeschrieben.
Eine Betriebserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entspricht oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.