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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader beantragen

Einzel-Ausnahmegenehmigungen werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Schaufellader, Planiermaschinen und (Gabel-)Stapler sind grundsätzlich vom Zulassungsverfahren befreit.

Wenn diese Fahrzeuge jedoch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h haben und auf öffentlichen Straßen genutzt werden sollen, benötigen sie eine Betriebserlaubnis (Einzelgenehmigung) oder müssen einem genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen.

  • Bis 20 km/h: kein amtliches Kennzeichen erforderlich.

  • Über 20 km/h: amtliches Kennzeichen erforderlich sowie regelmäßige Hauptuntersuchung.

  • Über 7.500 kg Gesamtmasse: zusätzlich Sicherheitsprüfung vorgeschrieben.

Eine Betriebserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entspricht oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.

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