Beschreibung
Beschreibung
Sie haben einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt und möchte nun die Fahrschule wechseln.
Die Führerscheinstelle muss schriftlich über den Wechsel der Fahrschule unterrichtet werden. Sie als Antragssteller*in können dies mit einer schriftlichen Mitteilung mitteilen, in den meisten Fällen übernimmt es aber die neue Fahrschule.
Die Führerscheinstelle wird dann gegebenenfalls die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.
Alle notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.