Beschreibung
Beschreibung
Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa führen will, muss durch eine Prüfung nachweisen, dass er
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über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften verfügt und
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mit den Gefahren des Straßenverkehrs sowie den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten Sie nach bestandener theoretischen Prüfung direkt beim TÜV. Ein Antrag beim Straßenverkehrsamt ist hierfür nicht erforderlich.
Im Falle eines Verlusts der Bescheinigung ist ebenfalls der TÜV zuständig.
Für die Zulassung von Mofas (bis 25 km/h) ist keine Anmeldung beim Straßenverkehrsamt notwendig – ein gültiges Versicherungskennzeichen genügt.