Vorläufige Fahrerlaubnis
Kontakt
Beschreibung
Beschreibung
Ein vorläufiger Führerschein wird ausgehändigt, wenn der Führerschein gestohlen oder verloren wurde oder wenn nach bestandener Führerscheinprüfung noch kein Kartenführerschein ausgehändigt werden konnte. Dieser gilt jedoch nur für Fahrten innerhalb der Bundesrepublik.
Voraussetzungen:
- Nachweis über die bestandene Prüfung vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
- der Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
- der bisherige Führerschein ist abgelaufen oder
- die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
- die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben