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Ratenzahlungs-/ Stundungsanträge für Städt. Forderungen

Ratenzahlungs-/ Stundungsanträge für Städt. Forderungen

Beschreibung

Beschreibung

Sollte der geforderte Betrag nicht in einer Summe gezahlt werden können, besteht die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung. Der Antrag ist schriftlich bei der Finanzbuchhaltung zu stellen. Dem Antrag sind ggf. Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschulders / der Beitragschuldnerin beizufügen. Weitere Informationen finden sie unter Details.

Sollen Steuern oder Grundabgaben gestundet werden, entscheidet hierüber das Steueramt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

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