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Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Finanzbuchhaltung ausgestellt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern

Beschreibung

Beschreibung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt nach erfolgter online Antragsstellung sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller*in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.

Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern, z.B. für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge und bescheinigt, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Wuppertal bestehen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das allgemeine Zahlungsverhalten

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der/ die Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem/ der Steuerpflichtigen oder einem/r berechtigten Vertreter*in (z.B. Geschäftsführer*in, Vorstand,... ) übersandt.

Ihre Bescheinigung wird Ihnen online zugeschickt, es erfolgt keine postalische Zustellung. 

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