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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern

Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit

Beschreibung

Beschreibung

 
Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den Antragsteller keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.
Diese Bescheinigung wird für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge benötigt.

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