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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Lichthof mieten

Schulräume können auch an externe Nutzer vermietet werden. Hierbei handelt es sich um eine kurzzeitige bzw. stundenweise Anmietung von Räumen in Schulen (Aulen, etc.) für Veranstaltungen, Seminare etc.

Beschreibung

Beschreibung

Durch die momentane Situation ist eine Vermietung vorübergehend nicht möglich.

Soweit die schulische Nutzung es zulässt, können die bestehenden Räume in Schulen zeitweise für externe (private) Zwecke vermietet werden.

Der Bereich Schulraumvermietung umfasst folgende Dinge: Zeitmanagement von Raumbelegungen, Vermietung von Schulräumen, Betreuungsleistungen für Veranstaltung.

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