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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Räume mieten

Schulräume können auch an externe Nutzer vermietet werden.

Beschreibung

Beschreibung

Soweit die schulische Nutzung es zulässt, können Räume in Schulen vorübergehend für anderweitige Nutzungen vermietet werden, etwa für Seminare, Tagungen oder Aufführungen. Für solche Veranstaltungen werden auch Betreuungsleistungen erbracht. Vermietungen für private Feiern sind allerdings nicht möglich.“

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