Beschreibung
Beschreibung
Soweit die schulische Nutzung es zulässt, können Räume in Schulen vorübergehend für anderweitige Nutzungen vermietet werden, etwa für Seminare, Tagungen oder Aufführungen. Für solche Veranstaltungen werden auch Betreuungsleistungen erbracht. Vermietungen für private Feiern sind allerdings nicht möglich.“