Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die eine Hauptschule besuchen, werden die Anträge über die Schule an das Schulamt Wuppertal gerichtet.
Für SuS, die eine Gesamt-, Realschule oder das Gymnasium besuchen, werden die Anträge über die Schule an die Bezirksregierung Düsseldorf gerichtet. Die entsprechenden Antragsformulare und Bearbeitungshinweise finden Sie hier.
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen ist ein Antrag nach dem Ende der Klasse 6 nicht mehr möglich.
In den übrigen Förderschwerpunkten ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen. Vgl. AO-SF §12