[Bild rechts] [Platzhalter – Foto eines barrierefreien Eingangsbereichs mit Rampe, automatischer Tür und taktilen Bodenleitsystemen]
Was bedeutet Barrierefreiheit im Bauwesen?
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen grundsätzlich ohne besondere Erschwernis nutzbar sein sollen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Bauwesen sind in § 49 BauO NRW 2018 sowie in der DIN 18040 geregelt. Die DIN 18040 unterscheidet zwischen:
- DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040-2 Wohnungen
- DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Für welche Gebäude gilt die Barrierefreiheitspflicht?
Die BauO NRW schreibt Barrierefreiheit für folgende Gebäude vor:
- Öffentlich zugängliche Gebäude - zum Beispiel Behörden, Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren und Gaststätten
- Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen - hier müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein
- Stellplätze - ein bestimmter Anteil muss für Menschen mit Behinderungen geeignet sein
Für kleinere Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gilt keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht. Barrierefreies Bauen wird jedoch auch hier empfohlen.
Was sind typische barrierefreie Maßnahmen?
Typische Maßnahmen für barrierefreies Bauen sind:
- Stufenlose Zugänge und Rampen statt Treppen
- Aufzüge in mehrgeschossigen Gebäuden
- Breite Türen und Flure für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
- Kontrastreiche Gestaltung für sehbehinderte Menschen
- Taktile Bodenleitsysteme
- Barrierefreie Sanitärräume mit ausreichend Bewegungsfläche