[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration oder Foto eines Mehrfamilienhauses mit eingezeichneten Wohnungseinheiten, die die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum visualisiert]
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder Nutzungseinheit baulich vollständig von anderen Einheiten abgetrennt ist und über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – zum Beispiel bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder bei der Abtrennung von Gewerbeeinheiten.
Die Bescheinigung wird von der Bauaufsicht Wuppertal ausgestellt und ausschließlich nach den Vorschriften des WEG geprüft - es findet keine baurechtliche Prüfung statt. Ein illegaler, baurechtlich ungenehmigter Zustand wird durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht legalisiert.
Wann gilt eine Einheit als abgeschlossen?
Eine Wohnung oder Nutzungseinheit gilt als abgeschlossen, wenn sie:
- baulich vollständig von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt ist - durch Wände und Decken, und
- über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt - direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraus
Zusätzliche abschließbare Räume außerhalb der Wohnung - etwa Kellerräume - können ebenfalls Teil der abgeschlossenen Einheit sein.