Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Zur Begründung Sondereigentum – etwa bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder bei der Abtrennung von Gewerbeeinheiten – benötigen Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer bzw. Erbbauberechtigte eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht Wuppertal ausgestellt.
Im Aufteilungsplan der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum voneinander unterschieden. Sondereigentum ist einzelnen Personen, Gemeinschaftseigentum der gesamten Eigentümergemeinschaft zugeschrieben.
Die Rechtsgrundlagen sind § 7 Abs. 4 WEG sowie § 32 Abs. 1 und 2 WEG.
Bitte beachten Sie:
Die Prüfung des Antrags erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes – es findet keine baurechtliche Prüfung statt. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung legalisiert keinen baurechtlich ungenehmigten Zustand.
Voraussetzungen
Die Abgeschlossenheit der Wohnung
Eine Wohnung oder Nutzungseinheit gilt als abgeschlossen, wenn sie:
- baulich vollständig von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt ist – durch Wände und Decken, und
- über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt – direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum führen.
Zusätzliche Räume außerhalb der Wohnung (etwa Kellerräume) können Teil der abgeschlossenen Einheit sein, wenn sie verschließbar sind.
Stellplätze gelten als abgeschlossen, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen – zum Beispiel Wände, Begrenzungsschwellen oder fest verankerte Elemente – eindeutig gekennzeichnet sind. Aufgemalte Markierungen gelten nicht als dauerhaft.
Freiflächen, Terrassen, Balkone und Loggien können Sondereigentum sein, wenn sie durch eindeutige Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks bzw. Erbbauberechtigte
- Personen mit berechtigtem Interesse – zum Beispiel Erwerberinnen und Erwerber, die ihr Interesse glaubhaft machen
Antragstellung und Unterlagen
So läuft das Verfahren ab
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsicht Wuppertal ein.
- Die Bauaufsicht prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit nach den Vorschriften des WEG und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung des Aufteilungsplans.
Wichtig:
In den Antragsunterlagen muss der aktuelle bauliche Zustand des Gebäudes abgebildet sein. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Antragsunterlagen liegt bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller.
Prüfen Sie vor der Antragstellung anhand der jüngsten Baugenehmigung, ob die Aufteilungspläne dem tatsächlichen, genehmigten Zustand des Gebäudes entsprechen. Sollte das nicht der Fall sein, klären Sie bitte vorab mit der Bürgerberatung, ob ein Bauantrag erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Für den Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Flurkarte, ggf. mit Eintragung des Teileigentums
- Aufteilungspläne (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) – als Baubestandszeichnung bei bestehenden Gebäuden, im Maßstab 1:100, maximal Format DIN A3, sofern DIN A3 eine Verkleinerung der Bauzeichnungen erfordert, ist dies zulässig.
Bitte beachten Sie bei den Aufteilungsplänen:
- Räume, die zu einer Einheit gehören, sind gleichlautend zu nummerieren
- Alle Eigentumseinheiten sind fortlaufend zu nummerieren
- Gemeinschaftsbereiche sind mit „G" zu kennzeichnen
Nachträgliche Änderungen
Ergeben sich nach Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bauliche Veränderungen (etwa durch den Ausbau eines Dachgeschosses oder die Zusammenlegung von Wohnungen) muss kein vollständig neuer Antrag für das Gesamtgebäude gestellt werden. Der Antrag kann sich auf die geänderten Teile beschränken. Die vorangegangene Bescheinigung behält für die nicht betroffenen Einheiten ihre Gültigkeit.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO) der Stadt Wuppertal. Wir empfehlen, vor Beantragung von Mehrausfertigungen die anfallenden Gebühren vorab bei der Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal zu erfragen - privat erstellte Duplikate sind in der Regel kostengünstiger.
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Die Bürgerberatung ist Ihre erste Anlaufstelle.