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Bauaufsicht Wuppertal

Sondereigentum

Sondereigentum ist der Teil eines Gebäudes, der einer bestimmten Person allein gehört - zum Beispiel eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit. Es steht dem Gemeinschaftseigentum gegenüber, das allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam gehört.

Was ist Sondereigentum?

Sondereigentum ist das alleinige Eigentumsrecht einer Person an einem bestimmten, abgegrenzten Teil eines Gebäudes - zum Beispiel an einer Wohnung, einer Gewerbeeinheit oder einer Garage. Es ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und entsteht durch die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum.

Sondereigentum kann nur an Räumen bestehen, die baulich vollständig von anderen Einheiten abgetrennt sind und über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen – also an abgeschlossenen Einheiten. Die Abgeschlossenheit wird durch die Bauaufsicht mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt.

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

In einem Gebäude mit mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern gibt es zwei Arten von Eigentum:

  • Sondereigentum gehört einer bestimmten Person allein, zum Beispiel die eigene Wohnung, ein Kellerraum oder eine Garage
  • Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam, zum Beispiel das Treppenhaus, das Dach, die Außenwände und die gemeinschaftlichen Leitungen

Die genaue Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum wird im Aufteilungsplan dargestellt, der Bestandteil des Antrags auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist.

Was ist Sondernutzungsrecht?

Neben Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gibt es noch das Sondernutzungsrecht: das Recht einer Eigentümerin oder eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen – zum Beispiel einen Stellplatz oder einen Gartenanteil. Sondernutzungsrechte sind privatrechtlicher Natur und müssen im Sondereigentum nicht berücksichtigt werden.


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