[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration eines Gebäudes, das von einer Standardanforderung abweicht, z.B. ein Gebäude mit geringerem Abstand zur Grundstücksgrenze als vorgeschrieben, mit eingezeichneter Abweichung]
Was ist eine Abweichung?
Eine Abweichung ist eine behördliche Entscheidung der Bauaufsicht, die es erlaubt, von einer konkreten Vorschrift der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) abzuweichen. Sie wird auf Antrag erteilt und ist in § 69 BauO NRW geregelt.
Eine Abweichung kann zugelassen werden, wenn:
- sie den Zweck der jeweiligen Anforderung gleichwertig erfüllt,
- sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, und
- die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Eine Abweichung ist also kein generelles Abweichen von Vorschriften, sondern immer eine Einzelfallentscheidung mit konkreter Begründung.
Was ist der Unterschied zwischen Abweichung, Ausnahme und Befreiung?
Diese drei Begriffe werden im Baurechtlichen oft verwechselt. Sie betreffen jedoch unterschiedliche Rechtsgrundlagen:
- Abweichung betrifft Vorschriften des Bauordnungsrechts (BauO NRW), also technische Anforderungen wie Abstandsflächen, Brandschutz oder Stellplätze
- Ausnahme betrifft Vorschriften des Bauplanungsrechts (BauGB/BauNVO), die im Bebauungsplan ausdrücklich als Ausnahme vorgesehen sind
- Befreiung betrifft ebenfalls das Bauplanungsrecht und erlaubt unter engen Voraussetzungen die Abweichung von Bebauungsplanfestsetzungen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden