Wer eine Projektidee hat, sollte folgende Kriterien beachten.
Die Projektidee...
- ... muss in der Zuständigkeit und auf dem Stadtgebiet der Stadt Wuppertal liegen. Projektideen für Bezuschussungen von Projekten von Vereinen sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Projekte, bei denen die Stadt weder Geld an einen Verein geben kann noch die Aufgabe selbst ausführen kann. Dazu zählen zum Beispiel Projektideen, die im Einflussbereich des Landes oder des Bundes oder in privater Hand liegen (beispielsweise geht nicht: Trimm-dich-Pfad im Staatsforst Burgholz, da hier das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist).
- ... darf maximal 50.000 Euro kosten. Es dürfen keine Folgekosten entstehen (beispielsweise geht nicht: Regelmäßige Reinigungskosten für öffentliche Toiletten).
- ... muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden können.
- ... muss dem Gemeinwohl dienen (also nicht nur Einzelinteressen berücksichtigen). Die Ideen dürfen nicht vorsehen, einzelne Personen oder Unternehmen zu begünstigen.
Außerdem darf ein Verein/ eine Initiative, der/ die im Bürgerbudget 2019 begünstige wurde, im Bürgerbudget 2021 nicht wieder gefördert werden.
Sonderregelung: In dem Fall, dass für eine Projektidee nicht der Rat der Stadt, sondern eine Bezirksvertretung zuständig ist, kann eine Umsetzung der Ideen nicht garantiert werden. Die Bezirksvertretungen werden jedoch während der Detailprüfung über die entsprechenden Ideen in Kenntnis gesetzt und geben eine Stellungnahme dazu ab. So wird ersichtlich sein, ob die Idee eine Chance auf Umsetzung hat.
Die Kriterien 1-3 werden durch die Verwaltung geprüft. Kriterium 4 wird durch die Wuppertalerinnen und Wuppertaler im Rahmen des Gemeinwohlchecks am 11. Mai 2021 geprüft.