Diese Liste an Fragen und Antworten rund um das Thema Bürgerbeteiligung & Bürgerengagement soll laufend erweitert werden. Falls Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Was ist (formelle und informelle) Bürgerbeteiligung?
Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern/ Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Entscheidungen. Im Gegensatz zur direkten Demokratie entscheiden die beteiligten Menschen in der Regel nicht selbst über bestimmte politische Vorhaben (wie z.B. den Bau eines Spielplatzes). Vielmehr teilen sie den demokratisch gewählten und für die Sache zuständigen Politikerinnen und Politikern ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit. Diese können sich darauf bei ihrer Entscheidung beziehen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
Es wird zwischen zwei Arten von Bürgerbeteiligung unterschieden:
a) Formelle Bürgerbeteiligung: Diese Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft etwa die Bauleitplanung d.h. Projekte zur baulichen Veränderung einer Stadt. Häufig wird die Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Darüber hinaus sieht die Gemeindeordnung des Landes NRW verschiedene weitere formelle Möglichkeiten der Beteiligung vor:
§ 24 Gemeindeordnung NRW – Anregungen und Beschwerden: Hier ist festgelegt, dass jede und jeder sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat oder die Bezirksvertretungen wenden darf, sofern sie sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die politischen Gremien müssen sich dann damit befassen, gegebenenfalls eine Entscheidung treffen und dies dem Antragsteller oder der Antragstellerin mitteilen.
§ 25 Gemeindeordnung NRW – Einwohnerantrag: Beim Einwohnerantrag handelt es sich um ein konkretes Anliegen, mit dem sich Einwohnerinnen und Einwohner an den Rat der Stadt oder an die zuständige Bezirksvertretung wenden. Der Antrag muss von einer bestimmten Anzahl an Personen unterschrieben worden sein (in Wuppertal 8000 Personen). Der Rat der Stadt berät dann über die gewünschte Angelegenheit, trifft eine Entscheidung und informiert die Vertreterinnen und Vertreter des Antrags. Im Gegensatz zu §24 Gemeindeordnung NRW gilt der Einwohnerantrag nur für Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt.
§ 26 Gemeindeordnung NRW – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Antragsberechtigt sind Personen, die am Tag des Bürgerentscheides den Rat der Stadt oder die Bezirksvertretung wählen dürften. Das an den Rat gerichtete Bürgerbegehren muss von mindestens 4 Prozent der Antragsberechtigten unterzeichnet sein. Bei bezirklichen Angelegenheiten gelten andere Prozentzahlen je nach Größe des Bezirks (siehe aktuelle Satzung). Ist das Bürgerbegehren zulässig, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.
Die Details zu den hier aufgeführten Regelungen finden sich für die Stadt Wuppertal in der „Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß §§ 25 und 26 GO NRW vom 14.07.2017".
b) Informelle Bürgerbeteiligung: Als informelle Bürgerbeteiligung gelten alle Verfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind. Hier gibt es viele unterschiedliche Methoden, die zumeist auf einen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft über einen bestimmten Sachverhalt abzielen. Den Themen sind dabei nur wenig Grenzen gesetzt. Wichtig ist vor allem, dass es für die Menschen tatsächlich einen Gestaltungsspielraum gibt und ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit in die Entscheidung der zuständigen Politikerinnen und Politiker einfließen.
Was sind die Leitlinien für Bürgerbeteiligung?
In Wuppertal haben Verwaltung, Politik und Bürgerschaft gemeinsam Leitlinien für Bürgerbeteiligung entwickelt, um einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für Bürgerbeteiligung zu schaffen. Die Leitlinien sind also übergeordnete Regeln für gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Der Rat der Stadt hat diese Regeln im November 2017 bestätigt. Neben grundlegenden Werten für Bürgerbeteiligung wie Transparenz, gute Kommunikation und Frühzeitigkeit, wurde in den Leitlinien auch die Einrichtung eines Beirats Bürgerbeteiligung und die Erstellung einer sogenannten Vorhabenliste festgehalten.
Es ist nun die Aufgaben des Teams diese Leitlinien in Zusammenarbeit mit der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachressorts der Verwaltung mit Leben zu füllen.
Wann werden die Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt?
Abgesehen von der formellen Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine klare Festlegung, wann Einwohnerinnen und Einwohner zu beteiligen sind. In Wuppertal wurden Leitlinien entwickelt und vom Rat der Stadt verabschiedet, die den übergeordneten Rahmen für die Bürgerbeteiligung bilden. Für uns als Team Bürgerbeteiligung beginnt gute Bürgerbeteiligung frühzeitig und wird gemeinsam mit den Betroffenen organisiert.
In welcher Form werden Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt?
Die Form der Beteiligungsverfahren richtet sich nach dem Thema, zu dem beteiligt werden soll, nach dem Entscheidungsspielraum und dem Zeitpunkt der Beteiligung. Die Liste möglicher Methoden ist lang und vielfältig. Ist ausreichend Zeit vorhanden, bietet sich eine Kombination aus Online-Beteiligung und Vor-Ort-Veranstaltungen (z.B. Bürgerwerkstätten) an.
Was passiert mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung?
Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren werden zusammengefasst und dem politischen Entscheidungsgremium sowie den zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung übergeben. Außerdem sind sie zumeist öffentlich einsehbar (z.B. auf Projektwebsites oder der städtischen Homepage). Je nach Thema und Fragestellung werden die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage verwendet oder in die Planungen der Fachressorts eingearbeitet.
Wie erfahre ich von Projekten, die mich betreffen?
Es gibt unterschiedliche Wege, über geplante Projekte zu erfahren. Dies ist in der Regel über die öffentlichen Medien oder die Homepage der Stadt Wuppertal möglich. Seit Februar 2019 gibt es außerdem die sogenannte Vorhabenliste, auf der die geplanten städtischen Projekte aufgeführt werden. Ebenfalls wird dort angezeigt, ob auch eine Bürgerbeteiligung bei dem jeweiligen Vorhaben vorgesehen ist. Wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, ein Verfahren dafür anzuregen. Momentan ruht die Vorhabenliste. Dafür wird eine neue Vorhabenkarte entwickelt, auf der städtische Vorhaben räumlich verordnet werden können.
Außerdem können Sie sich für unseren Newsletter anmelden, in dem wir Sie regelmäßig über aktuelle Beteiligungsverfahren und Termine auf dem Laufenden halten. Schreiben Sie uns dafür einfach eine Mail an buergerbeteiligungstadt.wuppertalde oder gehen Sie über den Link "Anmeldung zum Newsletter".
Wie kann ich selbst ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen?
Wenden Sie sich an den Beirat Bürgerbeteiligung oder direkt an das Team (telefonisch, per Mail oder persönlich). Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen.
Welche Aufgaben hat der Beirat Bürgerbeteiligung?
Der Beirat soll dafür Sorge tragen, dass die Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Wuppertal umgesetzt und mit Leben gefüllt werden. Er wird über geplante Verfahren informiert und kann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen. Außerdem soll der Beirat Ansprechpartner für alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler sein, die sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung beschäftigen.
Wieso ist Bürgerbeteiligung wichtig?
Gut gemachte Bürgerbeteiligung kann für alle Akteurinnen und Akteure d.h. Politik, Verwaltung und Bürgerschaft einen Mehrwert darstellen. Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Interessen und Erfahrungen zu Themen einzubringen, die sie selbst betreffen. Dadurch können Projekte und Vorhaben passgenauer zum Nutzen der Menschen geplant werden. Dies ist wiederum auch für die Fachressorts der Verwaltung wichtig, die dafür zuständig sind, die Vorhaben zu planen und umzusetzen. Dank der Rückmeldung und den Anregungen aus der Bürgerschaft werden Projekte oft nicht nur besser, sondern finden auch mehr Akzeptanz in der Stadtgesellschaft.
Für die politischen Gremien können die Ergebnisse der Beteiligung als Entscheidungshilfe dienen, da sie häufig ein Stimmungsbild zu politischen Fragestellung liefern.
Gesamtgesellschaftlich gesehen, ist gute Bürgerbeteiligung auch ein Weg, wieder mehr Menschen an der Demokratie teilhaben zu lassen und sie für politischen Themen zu aktivieren. Denn Demokratie funktioniert nur, wenn viele Menschen mitreden und sich mitverantwortlich für ihr Lebensumfeld fühlen.
Wie sieht die Arbeit des Teams Bürgerbeteiligung aus?
Das Team Bürgerbeteiligung kümmert sich um die konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der politischen Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Dazu zählen insbesondere die informellen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung, zum Beispiel zur kommunalen Haushaltsplanung oder die frühzeitige Beteiligung bei großen Infrastrukturprojekten. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von sog. Leitlinien, an der Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt haben, wird die politische Bürgerbeteiligung gestärkt und verstetigt.
Das Team ist Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner, die sich bei städtischen Vorhaben und Projekten aktiv einbringen möchten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachämtern oder Ratsfraktionen suchen. Gleichzeitig unterstützt das Team die Fachbereiche bei der Prüfung, welche städtischen Vorhaben für Bürgerbeteiligung geeignet sind und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen könnten.
Wo bekomme ich mehr Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung?
Mehr Wissenswertes rund um das Thema Bürgerbeteiligung gibt es unter anderem auf der Website des Netzwerkes Bürgerbeteiligung.
Was ist Bürgerengagement?
Neben dem Begriff des „Bürgerengagements“ existieren noch weitere Begriffe ähnlicher Bedeutung: Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches Engagement oder freiwilliges Engagement und schließlich noch Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft. Die Bürger*innen sprechen in der Regel vom „Ehrenamt“ oder „Bürgerengagement“. Bürgerengagement oder Ehrenamt umfasst Tätigkeiten, die freiwillig und überwiegend ohne unmittelbare Gegenleistung erbracht werden. Sie dienen oftmals der Verbesserung der Lebenslagen der Menschen. Die ehrenamtlich Tätigen helfen oder unterstützen andere Menschen aller Altersgruppen.
Bürgerschaftliches Engagement kann u.a. in klassisches Ehrenamt, gemeinnütziges Engagement ohne Amt, kurzzeitiges ungebundenes Engagement usw. unterteilt werden. Demnach wäre das Ehrenamt eine Sonderform des Bürgerschaftlichen Engagements, da ehrenamtlich Aktive ein tatsächliches, sozusagen offizielles Amt ausführen und in dieses gewählt werden (z.B. Kassenwart, Schriftführer oder Schöffin).
Bürgerengagement beinhaltet aber noch vieles mehr. So haben sich in den letzten Jahren vermehrt Initiativen zum Schutz der Lebensgrundlagen unter dem Stichwort „Nachhaltigkeit“ gebildet. Hierzu gehören Umweltschutzorganisationen, Naturschutzorganisationen, Initiativen für eine nachhaltige Lebensweise.
Beispiele: Foodsharing, Reparaturcafés, Naturschutzverbände, Urban-Gardening-Projekte etc..
Welchen Beitrag leistet Bürgerengagement in der Gesellschaft?
Das Engagement oder Ehrenamt der Bürger*innen leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur Förderung der Solidarität und des Gemeinsinns in der Gesellschaft. Ohne den ehrenamtlichen Einsatz der Menschen für das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge wäre vieles nicht mehr funktionsfähig - das Gemeinwesen würde ohne diese Einsätze teilweise zusammenbrechen.
Gemäß dem bundesweiten Freiwilligensurvey sind rund 40 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahre in irgendeiner Form ehrenamtlich aktiv. Bei diesem Ausmaß an Bürgerengagement spiegelt sich die Lebendigkeit des Gemeinwesens in all seinen Facetten wider. Bürgerengagement fördert den kulturellen, friedlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Stadt Wuppertal setzt sich seit vielen Jahren für ein offenes und freundliches Klima für noch mehr bürgerschaftliches Engagement ein.
Wer kann ein Bürgerengagement oder Ehrenamt ausüben?
Grundsätzlich kann sich jede*r Wuppertaler*in ehrenamtlich engagieren. Wenn Sie sich in Ihrem eigenem Lebensumfeld engagieren, z. B. Einkäufe für die ältere Nachbarschaft erledigen, gestaltet sich die Tätigkeit nach persönlicher Absprache mit den Betroffenen. In Vereinen und Organisationen legen die Vorstände die Bedingungen fest. So gibt es z. B. Altersvorgaben für einzelne Aufgaben oder es werden bestimmte Grundkenntnisse für die auszuübende Tätigkeit erwartet. Die Klärung erfolgt in einem Kennenlerngespräch.
Wie finde ich das passende Ehrenamt?
Seit März 2013 gibt es in Wuppertal eine Freiwilligenagentur – das Zentrum für gute Taten e. V. Die Freiwilligenagentur ist eine Vermittlungs- und Beratungsstelle für alle Themen rund ums Ehrenamt. Über eine professionelle Datenbank werden über 800 verschiedene ehrenamtliche Aufgaben verwaltet. Rund 400 Vereine und Organisationen sind Kunden des Zentrums für gute Taten. Fast 1700 Bürger*innen haben die Anlaufstelle schon besucht.
In Kooperation mit der Stadt Wuppertal gibt es seit März 2018 eine digitale Ehrenamtskarte. Diese Karte dient der Erstorientierung bei der Suche nach dem passenden Ehrenamt. Über die Karte werden keine Kontaktdaten zu den Vereinen vermittelt. Für die Freiwilligenagentur ist das persönliche Beratungsgespräch unentbehrlich. Die Mitarbeiter*innen des Zentrums finden mit Ihnen gemeinsam die passenden ehrenamtlichen Aufgaben. Ein Beratungsgespräch kann ohne Terminabsprache erfolgen.
Zentrum für gute Taten e.V.:
Adresse: Höhne 43, 42275 Wuppertal
Öffnungszeiten: dienstags 10 - 14 Uhr, donnerstags 10 - 18 Uhr
Telefon: 0202 946 20 445
Mail: postzfgtde
Was macht das Team zur Förderung des Engagements?
Die Stadt Wuppertal ist mit dem Zentrum für gute Taten eine Kooperation eingegangen. Die Vermittlung und Beratung der Ehrenamtlichen erfolgt in der Freiwilligenagentur. Das Team Bürgerengagement der Stadt arbeitet an der Weiterentwicklung von bürgerengagementfreundlichen Strukturen. Die Stadtverwaltung arbeitet an der Entwicklung einer Engagementstrategie, die es den Ehrenamtlichen erleichtert, die richtigen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung zu finden. Außerdem ist Wuppertal seit Dezember 2017 Mitglied im Landesnetzwerk „Engagiert in NRW“. In diesem Netzwerk tauschen sich die teilnehmenden Kommunen über Möglichkeiten zur Unterstützung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort aus. Insgesamt möchte die Stabsstelle Vernetzungsstrukturen in der Bürgerschaft stärken bzw. neue Netzwerke aufbauen. Aus diesem Grund findet etwa alle zwei Monate u.a. der Runde Tisch ehrenamtliche Quartiersentwicklung statt, bei dem viele Wuppertaler Quartiere vertreten sind. Engagierte tauschen sich im Rahmen des Formats miteinander über verschiedene Themen (wie z.B. Quartiersplattformen, Probleme vor Ort, Fundraising etc.) aus.
Muss Bürgerengagement immer im Verein stattfinden?
Bürgerengagement muss nicht zwingend in einem Verein stattfinden. Es gibt inzwischen zahlreiche Bürgerinitiativen, die nicht als Verein organisiert sind.
Außerdem gibt es Formen von Bürgerengagement, die ganz ohne organisierte Gruppen stattfinden: das kann z.B. Mikroengagement sein, d.h. alltägliches, gemeinwohlorientiertes, sozialraumnahes und nachbarschaftliches Engagement. Es handelt sich dabei um zeitlich eng begrenztes Engagement, also kurze spontane Hilfeleistungen wie Einkausfhilfen o.ä.
Gibt es zeitlich begrenzte ehrenamtliche Projekte?
Ja, es gibt immer wieder zeitlich begrenzte Projekte. Das kann ein Sommerfest in einer Senioreneinrichtung sein, bei dem ehrenamtliche Hilfe gebraucht wird. Oder eine Großveranstaltung für einen Tag wie den Wupperputz, der in jedem Jahr stadtweit stattfindet.
Wie können ehrenamtliche Projektideen gefördert werden?
Für Wuppertal hat die Stadtsparkasse Wuppertal die Spendenplattform „WirWunder“ (ehemals "gut-für-Wuppertal") ins Leben gerufen. Hierüber können Initiativen Gelder für Ihre Projekte sammeln. Außerdem bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Förderdatenbank.
Gibt es eine Anlaufstelle für gemeinwohlorientierte Ideen aus der Bürgerschaft?
Durch die Mitwirkung im Projekt KoSI-Lab ist im Zentrum für gute Taten ein Innovationslabor als Abteilung der Freiwilligenagentur entstanden. Bürger*innen mit eigenen gemeinwohlorientierten Ideen, können diese im Zentrum vorstellen. Ein Gremium berät anschließend, ob und wie eine Begleitung und Unterstützung durch das Zentrum für gute Taten erfolgen kann. Die Bürger*innen werden in alle Schritte eingebunden. Außerdem können Projektideen über das Bürgerbudget bei der Stadt eingereicht werden. Nach einem Auswahlverfahren, das bestimmte Kriterien berücksichtigt, erfolgt die Abstimmung über die Gewinnerprojekte von den Wuppertaler Bürger*innen. Über das Datum dieser Aktion werden Sie auf der Website des Teams informiert.
Gibt es einen Versicherungsschutz fürs Ehrenamt?
In der Regel sind Ehrenamtliche über den Verein versichert, für den sie tätig sind. Wir empfehlen, beim Kennenlerngespräch danach zu fragen. Für alle, die keinen Versicherungsschutz haben, hat das Land NRW einen Versicherungsschutz abgeschlossen
Kontakt Bürgerbeteiligung & Bürgerengagement
Ort
Frau Clara Leonie Utsch
Teamleiter*in
Raum A-184
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Ort
Frau Nina Kotissek
Referentin
Raum A-182
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Ort
Herr Dr. Jonathan Seim
Projektmitarbeiter
Raum A-184
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Ort
Frau Christiane Mooren
Referentin
Raum A-185
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Ort
Frau Julia Nass
Referentin
Raum A-185
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal