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Mobilität

Parken und Laden

Vorschriften für die Nutzung von öffentlichen Elektroparkplätzen

Gratisparken oder Parkgebühren für E-Fahrzeuge auf öffentlichen E-Parkplätzen?

Das Parken auf öffentlichen E-Parkplätzen ist in Wuppertal auch für E-Autos kostenpflichtig. Ausgenommen sind E-Parkplätze, die zum Laden für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen sind. Diese Plätze sind maximal vier Stunden für das Laden von E-Fahrzeugen reserviert. Nach jedem Ladevorgang, muss der E-Parkplatz freigegeben werden. Für das unberechtigte Parken auf einem E-Parkplatz oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden. Die Geldbuße wird auch für Halter*innen von E-Fahrzeugen fällig, die den E-Parkplatz nach dem Ladevorgang zum Parken nutzen.

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