Wenn für eine*n Schüler*in die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Grundschule nicht ausreichen, besteht möglicherweise sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf. Die sonderpädagogische Unterstützung wird individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes abgestimmt.
Wichtig: Wenn noch kein AO-SF Verfahren eingeleitet wurde erfolgt die Einschulung des schulpflichtig werdenden Kindes an einer Grundschule des gemeinsamen Lernens.