Wann muss mein Kind eingeschult werden?
Jedes Kind, das bis zum 30. September sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor oder am 30. September entscheidend ist.
Zum Schuljahr 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind.
Wie werde ich über das Einschulungsverfahren informiert?
Wer wird angeschrieben?
Erziehungsberechtigte deren Kinder schulpflichtig werden sowie die Erziehungsberechtigten der im Vorjahr zurückgestellten Kinder erhalten von der Stadt ein Einladungsschreibungen zum Einschulungsverfahren.
Wann werden die Einladungsschreiben versandt?
Die Einladungen zur Schulanmeldung werden im August des Jahres vor der planmäßigen Einschulung an die Erziehungsberechtigten versandt.
Welche Informationen enthält das Einladungsschreiben?
Das Einladungsschreiben enthält wichtige Informationen zur Anmeldung an einer Grundschule, den erforderlichen Unterlagen, Fristen sowie rechtlichen Bedingungen.
Es sind folgende Anlagen beigefügt:
- Anmeldetermine und ergänzende Informationen zum Anmeldeverfahren
- 2 Formulare „Anmeldebestätigung“:
- In Rosa für die Schule
- In Grün für die Erziehungsberechtigten
Wichtige Information
Sollten Sie das Einladungsschreiben verlieren oder sollte das Einladungsschreiben auf dem Postweg verloren gehen wird kein zweites Schreiben versandt! In dem Fall nehmen Sie direkt Kontakt zu der Wunschschule auf.
An welcher Schule muss mein Kind angemeldet werden?
Die Grundschulwahl für Kinder, die in Wuppertal gemeldet sind, steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Das bedeutet, dass das Kind an einer städtischen oder privaten Grundschule in Wuppertal oder einer anderen Kommune angemeldet werden kann.
Ein Anspruch auf die Aufnahme an einer städtischen Grundschule gilt hingegen lediglich an der nächstgelegenen Schule des Wohnortes im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der einzelnen Schule,
- die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben,
- für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist und
- die bis zum 15. November 2026 angemeldet wurden.
Der Anspruch auf einen Schulplatz an der zur Wohnung nächstgelegenen Schule gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW entfällt zum 15. November 2026 bei versäumter Anmeldung.
Welches ist die nächstgelegene Grundschule?
Die nächstgelegene Grundschule wird durch eine Messung des kürzesten, sicheren Fußwegs von der Wohnadresse bis zur Grundschule festgelegt. Weitere Informationen sowie die Ermittlung der wohnortnächsten Schule finden Sie über den folgenden Link.
Ermittlung der wohnortnächsten Schule
Gibt es Schulbezirksgrenzen?
In Wuppertal gibt es keine Schulbezirksgrenzen.
Worin unterscheiden sich Gemeinschaftsgrundschulen von den städtischen konfessionellen Grundschulen?
Gemeinschaftsgrundschulen nehmen Schüler*innen unabhängig von ihrer Konfession auf. Grundvorausaussetzung für die Aufnahme an einer konfessionellen Grundschule dagegen ist Ihr ausdrücklicher Wunsch, dass Ihr Kind nach den Grundsätzen des katholischen bzw. evangelischen Bekenntnisses (je nach Schule) ausgerichtete Erziehung und einen entsprechenden Unterricht erhält. Dazu bedarf es bei der Anmeldung Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Ist die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Schulen verpflichtend?
Nein, die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Schulen ist freiwillig.
Ist die Teilnahme an den Anmeldeterminen verpflichtend?
Ja, die Teilnahme an den Anmeldeterminen ist verpflichtend.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht der Anmeldetermine und Informationsveranstaltungen an den Grundschulen.
Anmeldetermine und Informationsveranstaltungen
Wann und wo kann mein Kind angemeldet werden?
Die Anmeldezeiträume finden Sie sowohl in dem Einladungsschreiben als auch auf unserer Homepage. Bitte vereinbaren Sie einen Termin innerhalb der offiziellen Anmeldewochen mit der Schule (Anruf im Sekretariat) und nehmen den vereinbarten Termin gemeinsam mit Ihrem Kind wahr.
Anmeldetermine und Informationsveranstaltungen
Welche Unterlagen müssen beim Anmeldegespräch in der Schule vorgelegt werden?
Zum Anmeldetermin müssen mitgebracht werden:
- das Einladungsschreiben
- ein Identitätsnachweis des Kindes (Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Kindereisepass)
- die beiden bunten Formulare „Anmeldebestätigung“ (von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben). Diese Formulare werden als Anlage zum Einladungsschreiben verschickt. Bei Verlust werden keine Ersatzformulare versandt. Für diesen Fall sind sie auf Anfrage in der Schule erhältlich.
- Vollmacht zur Schulanmeldung der weiteren sorgeberechtigten Person, wenn diese den Anmeldetermin nicht wahrnimmt, bei Alleinsorgeberechtigten: Nachweis der Sorgeberechtigung (vom Jugendamt oder Familiengericht)
- Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (Impfbuch)
- als freiwillige Angabe: Bildungsdokumentation der Kindertagesstätte
- den Zurückstellungsbescheid, nur wenn das Kind im Vorjahr zurückgestellt wurde
Muss ein Termin für die Anmeldung vereinbart werden?
In der Regel können Sie Ihr Kind nur mit Termin anmelden. Bitte erkundigen Sie sich vorab auf der Homepage der Schule oder rufen Sie gegebenenfalls im Sekretariat an. Sollten Sie zum Anmeldezeitraum verreist sein setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Schule in Verbindung und klären individuell, wie Sie vorgehen können.
Muss mein Kind mit zum Anmeldetermin in die Schule gehen?
Ja, gehen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung mit Ihrem Kind zu der Grundschule Ihrer Wahl und melden es dort an. Ihr Kind wird dort im Gespräch und in spielerischer Form getestet.
Kann ich mein Kind an mehreren Schulen anmelden?
Nein, jedes Kind darf nur an einer Schule angemeldet werden.
Muss ein Zweitwunsch auf dem Formular "Anmeldebestätigung" angegeben werden?
Geben Sie bei der Anmeldung einen Zweitwunsch für den Fall an, dass die Kapazitäten der Schule erschöpft und eine Aufnahme Ihres Kindes nicht möglich sein sollte. Ein Anspruch auf Aufnahme an der im Zweitwunsch genannten Schule besteht jedoch nicht.
Sie befinden sich in der Anmeldewoche nicht in Wuppertal?
Setzen Sie sich rechtzeitig - auf jeden Fall vor Reiseantritt - mit der von Ihnen gewünschten Schule in Verbindung, um Ihre Situation zu klären und einen anderen Termin zur Schulanmeldung zu vereinbaren.
Müssen die beiden bunten Formulare „Anmeldebestätigung“ von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden?
Ja, unbedingt.
Sie haben für das Kind die alleinige Sorgeberechtigung?
Dann müssen Sie bei der Schule den Nachweis über das alleinige Sorgerecht des Jugendamts oder des Familiengerichts vorlegen.
Wo gibt es notfalls Ersatz für die beiden bunten Formulare „Anmeldebestätigung“?
Es werden keine Ersatzformulare von der Stadt verschickt. Sollten Sie keine erhalten oder diese verloren haben, sind sie auf Anfrage in der Schule erhältlich.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Kind in einer anderen Stadt anmelden will?
Grundsätzlich ist eine Schulanmeldung in einer anderen Kommune möglich. Die Anmeldebestätigung muss schnellstmöglich nach der Anmeldung an der auswärtigen Schule an den Stadtbetrieb Schulen der Stadt Wuppertal gesendet werden, damit die Einschulungsüberwachung für das Kind abgeschlossen werden kann. Sollte die Anmeldebestätigung nicht rechtzeitig vorliegen, kann die Einschulungsüberwachung nicht abgeschlossen werden. In dem Fall erhalten Sie weiterhin Post mit der Aufforderung Ihr Kind anzumelden. Bei fehlenden Unterlagen oder fehlender Information über den Verbleib des Kindes droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Ort
Stadtbetrieb Schulen
206.21
Alexanderstraße 18
42107 Wuppertal
Kontakt
Was muss ich beachten, wenn ich aus Wuppertal wegziehen möchte?
Sie ziehen vor oder in der Anmeldewoche aus Wuppertal weg?
Dann muss das Kind nicht mehr in Wuppertal angemeldet werden.
Sie ziehen nach der Anmeldewoche aus Wuppertal weg?
Dann muss das Kind noch in Wuppertal angemeldet werden. Bitte im Anmeldegespräch der Schule bereits mitteilen, dass und wann Sie voraussichtlich wegziehen werden.
Was muss ich bei einem Umzug nach Wuppertal beachten?
Sie wohnen noch nicht in Wuppertal, werden aber noch vor Schuljahresbeginn zuziehen?
Sie sollten frühzeitig Kontakt zu der von Ihnen gewünschten Schule aufnehmen und nach den Anmeldemöglichkeiten fragen.
In der Schule legen Sie dann einen Mietvertrag oder Ihre Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt vor.
Sofern Sie bis zu Ihrem Zuzug noch keine Schulanmeldung vorgenommen haben, erhalten Sie im Folgemonat Ihrer Anmeldung beim hiesigen Einwohnermeldeamt ein Einladungsschreiben zur Schulanmeldung.
Wie geht es nach der Anmeldewoche weiter?
Aufnahmekriterien und Entscheidung in der Schule
Grundsätzlich hat jedes Kind im Rahmen der Aufnahmekapazitäten Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die seiner Wohnung am nächsten liegt. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Härtefälle werden berücksichtigt.
Über die Aufnahme an der gewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.
Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der einzelnen Schule,
- die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben,
- für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist und
- die bis zum 15. November 2026 angemeldet wurden.
Der Anspruch auf einen Schulplatz an der zur Wohnung nächstgelegenen Schule gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW entfällt zum 15. November 2026 bei versäumter Anmeldung.
Ihr Kind wurde von der Wunschschule abgelehnt?
Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten das Recht auf freie Schulwahl. Jedoch haben die Schulen Aufnahmegrenzen, so dass nicht jede Schule immer allen Wünschen entsprechen kann.
In diesem Fall kann es sein, dass die Aufnahme an der Wunschschule bei zu hoher Nachfrage (mehr Anmeldungen als Schulplätze) abgelehnt werden muss. Der Versand der Ablehnungsbescheide erfolgt in der Regel ab Ende November.
Dann benennt die Schule Ihnen einen Alternativvorschlag und berät Sie auf Wunsch. Es erfolgt keine verpflichtende Zuweisung.
Wann und von wem werden die Aufnahmebestätigungen versandt?
Die Grundschulen versenden die Aufnahmebestätigungen in der Regel ab Ende November.
Sonderpädagogische Förderung
Wo soll Ihr Kind angemeldet werden?
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung aller Kinder an einer allgemeinen Grundschule. Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu stellen.
Falls vorhanden, sollten Sie bereits zur Anmeldung Unterlagen mitbringen, die den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf belegen, wie zum Beispiel Diagnosen, ärztliche Atteste, Therapieberichte oder ähnliche Dokumente von Krankenhäusern, Ärzt*innen, Therapeut*innen oder anderen behandelnden Fachpersonen.
Nach Einreichung des Antrags wird das Verfahren eingeleitet. Eine sonderpädagogische Lehrkraft sowie eine Lehrkraft der Grundschule prüfen den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Anschließend erhalten Sie vom Schulamt einen Bescheid, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.
Kinder, die im Rahmen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes in den Bereichen Geistige Entwicklung oder Körperliche und Motorische Entwicklung gefördert werden sollen, können alternativ direkt an einer entsprechenden Förderschule angemeldet werden. Auch hier ist bei der Anmeldung ein Antrag auf Feststellung des genannten Unterstützungsbedarfs erforderlich.
Das gilt ebenfalls für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen in den Förderschwerpunkten Hören oder Sehen. Die zuständigen Förderschulen befinden sich in Düsseldorf.
Information zum sonderpädagogischen Förderbedarf
Vorzeitige Einschulung, Zurückstellung, Schuleingangsuntersuchung, Sprachförderung, herkunftssprachlicher Unterricht
Ich möchte mein Kind vorzeitig einschulen (es ist nach dem Stichtag 30.09. geboren).
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind vorzeitig zur Einschulung anzumelden, müssen Sie eigeninitiativ einen Termin mit der Grundschule Ihrer Wahl vereinbaren. Der Termin sollte in den offiziellen Anmeldewochen (siehe Homepage der Schule oder Website der Stadt Wuppertal) stattfinden. Den Termin in der Schule nehmen Sie (alle sorgeberechtigten Personen) gemeinsam mit Ihrem Kind wahr.
Ein offizielles Einladungsschreiben der Stadt erhalten Sie nicht.
Mitzubringen ist der Pass oder die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. die Bildungsdokumentation des Kindergartens. Weitere Formulare erhalten Sie von der Schule.
Nähere Information entnehmen Sie bitte der Homepage der von Ihnen gewählten Schule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung werden Sie zu gegebener Zeit vom Gesundheitsamt erhalten.
Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung zu einem späteren Zeitpunkt.
Kann der Antrag auf vorzeitige Einschulung auch später noch zurückgenommen werden?
Grundsätzlich ja, aber nur so lange noch keine Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt. Mit dem Aufnahmebescheid wird das Kind schulpflichtig.
Ich möchte mein Kind zurückstellen lassen und ein Jahr später einschulen.
Grundsätzlich wird das Kind schulpflichtig und muss daher am Anmeldeverfahren teilnehmen.
Bei der Anmeldung in der Schule sollten Sie Ihre Bedenken gegen die Einschulung mitteilen und dort die Zurückstellung beantragen. Sofern vorhanden, sollten Untersuchungsberichte, ärztliche Atteste oder Stellungnahmen von Therapeut*innen mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Termin zur Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt fertigt ein schulärztliches Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Zurückstellung sein wird.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Die Entscheidung liegt nicht bei den Erziehungsberechtigten.
Wann wird die Schuleingangsuntersuchung erfolgen?
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt die gesetzlich vorgeschriebene Einschulungsuntersuchung für alle Wuppertaler Grund- und Förderschulen durch. Die Untersuchung dient den Eltern und der Schule zur Entscheidungshilfe, inwiefern das Kind zur Einschulung körperlich und geistig bereit ist. Sie wird vollumfänglich vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Ab August vor dem Einschulungsjahr erhalten Sie eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (Gesundheitsamt). Die Termine finden im Laufe des Schuljahres vor Beginn der Schulpflicht Ihres Kindes statt.
Nach dem Termin wird ein ärztliches Gutachten geschrieben, welches Sie per Post erhalten.
Informationen zur Einschulungsuntersuchung
Mein Kind spricht nicht gut Deutsch und benötigt Förderung
Das Kind sollte bis zur Einschulung unbedingt eine KiTa besuchen. Dort findet eine kind- und sachgerechte Förderung statt. Auch bei der Schulanmeldung wird auf die Sprache geachtet und es findet diesbezüglich eine Beratung statt.
Mangelnde Sprachkenntnisse begründen keine Zurückstellung vom Schulbesuch.
Sie möchten, dass das Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnimmt
Bitte geben Sie Ihren Wunsch bereits bei der Schulanmeldung an. Weitere Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Schülerfahrtkosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule beantragt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die nächstgelegene Schule fußläufig mehr als 2,0 km von der Wohnadresse entfernt liegt und das Kind daher mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss.
Den Antrag hierfür erhält das Kind auf Nachfrage im Sekretariat der Schule. Sie als Erziehungsberechtigte müssen zunächst den Antrag ausfüllen und danach wieder im Schulsekretariat abgeben. Weitere Informationen über die Schülerfahrtkosten finden Sie unter dem folgenden Link.