Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt
1. Melden Sie die Geburt und den Namen des Kindes an "Geburtsurkunde".
Die Abgabe der Unterlagen ist in den meisten Kliniken möglich. Bei Geburt außerhalb der Klinik wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt.
2. Rufen Sie Ihre Hebamme an.
Vereinbaren Sie einen Termin.
3. Rufen Sie Ihren Kinderarzt / Kinderärztin an.
Vereinbaren Sie einen Termin für die Vorsorge "U2". Nehmen Sie das gelbe Vorsorgeheft und Ihre Versicherungskarte mit. Die Karte vom Kind reichen Sie nach. Bitte gehen Sie pünktlich zum Termin!
4. Reichen Sie den "Antrag auf Elternzeit" schriftlich ein.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt oder Jobcenter über die Geburt Ihres Kindes. Reichen Sie den "Antrag auf Elternzeit" schriftlich ein. Die Geburtsurkunde können Sie ggf. nachreichen.
Ab Erhalt der Geburtsurkunden
5. Reichen Sie den "Geburtsbescheid für das Mutterschaftsgeld" ein.
Angestellte bei der Krankenkasse der Mutter, Beamte beim LBV oder Selbstständige bzw. Frauen mit Minijob beim Bundesamt für soziale Sicherung.
6. Stellen Sie einen "Antrag auf Familienversicherung" (Versicherungskarte).
Bei der Krankenversicherung von Mutter oder Vater.
7. Stellen Sie einen "Antrag auf Elterngeld"
Online oder schriftlich bei der Elterngeldkasse.
8. Sie haben die Steuer ID per Post bekommen - Stellen Sie nun einen "Antrag auf Kindergeld"
Online oder schriftlich bei der Familienkasse NRW West.
9. Melden Sie Ihr Kind für eine Kinderbetreuung an.
Geben Sie an, ab welchem Alter es wo betreut werden soll.