1. Standesamt (Klinik)
Melden Sie die Geburt und den Namen des Kindes an. Die Abgabe der Unterlagen ist in den meisten Kliniken möglich. Bitte fragen Sie dort nach!
2. Hebamme
Bitte informieren Sie Ihre Hebamme über die Geburt des Kindes.
3. Kinderarzt / Kinderärztin
Rufen Sie Ihren Kinderarzt an und vereinbaren Sie einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung "U2". Der Untersuchungszeitraum ist zwischen dem 3. und 10. Lebenstag. Bitte sind Sie pünktlich und nehmen Sie das gelbe Vorsorgeheft und ihre Versicherungskarte mit. Die Versicherungskarte vom Kind können Sie nachreichen.
4. Arbeitgeber (bzw. Arbeitsamt / Jobcenter)
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt oder Jobcenter über die Geburt Ihres Kindes und reichen Sie den Antrag auf Elternzeit schriftlich ein. Die Geburtsurkunde können Sie ggf. nachreichen.
5. Krankenkasse
1. Stellen Sie einen Antrag auf Krankenversicherung des Kindes
2. Mutterschaftsgeld: Abgabe des Geburtsbescheides
6. Elterngeldkasse
Vervollständigen Sie den Antrag auf Elterngeld und geben Sie diesen bei der Elterngeldkasse ab (Onlineantrag möglich).
7. Familienkasse
Vervollständigen Sie den Antrag auf Kindergeld und geben Sie diesen bei der Familienkasse ab (Onlineantrag möglich).
Bitte tragen Sie bei der "Anlage Kind" die Steuer ID Ihres Kindes ein. Diese erhalten Sie nach Anmeldung des Kindes automatisch per Post.