Beschreibung
Beschreibung
Nachdem Ihr Kind in einem Krankenhaus in Wuppertal geboren wurde, wird dies dem Standesamt mitgeteilt und die Unterlagen zum Standesamt weitergeleitet. Im Regelfall schickt das Standesamt nach der Beurkundung der Geburt die Urkunde mit den Unterlagen zurück an das Krankenhaus.
Wenn Sie Ihr Kind persönlich anmelden wollen, erkundigen Sie sich vorher telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen. Sollten Sie das Standesamt freitags besuchen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Wenn ein Kind in einem Geburtshaus zur Welt kommt, ist die persönliche Vorsprache erforderlich: die Geburtsanzeige der Hebamme ist zwingend erforderlich.
Details
Dokumente
Bitte informieren Sie sich durch das unter "Links und Downloads" hinterlegte "Infoblatt Geburten".
Die Erklärung zum Vor- und Familiennamen des Kindes finden Sie unter Downloads/Links.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt und die Ausstellung der Urkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ist gebührenfrei.
Ansonsten gilt: die erste Urkunde kostet 10,00 €uro, jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00 €uro (wenn es sich um eine Bestellung handelt) - alle weiteren Gebühren siehe Downloads/Links.
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung mit PIN-Nummer möglich.
Rechtsgrundlage
§§ 18 ff PStG
Bemerkung
Eine Vaterschaftsanerkennung (bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern) kann schon vor der Geburt und jederzeit nach der Geburt des Kindes sowohl beim Standesamt während der Öffnungszeiten (mit allen zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen) als auch beim Jugendamt nach Terminvereinbarung gemacht werden.
Sollten sie allerdings auch die gemeinsame Sorge erklären wollen, so ist dies ausschließlich beim Jugendamt möglich.
Termine für die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt können Sie über das ServiceCenter unter der Rufnummer: 563 - 0 vereinbaren.
Bearbeitungsdauer
Eheschließungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen hohen Ansteckungsrisikos werden Trauungen zur Zeit grundsätzlich mit einer begrenzten Personenzahl durchgeführt.
Die Anzahl der Gäste der Brautpaare ist momentan auf 2 Personen beschränkt. Die Traugesellschaft darf dementsprechend nicht mehr als 5 Personen umfassen, inclusive Brautpaar, eventuellen Trauzeugen, Kindern, Fotografen, ggf. erforderlichem Dolmetscher und dem/der Standesbeamten/in.
Bitte beachten Sie, dass das Brautpaar zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet ist und alle anderen Personen zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Eine Spuckschutzwand wird aufgestellt.
Nach der erfolgten Eheschließung ist das Rathaus sofort zu verlassen.
Aktuelle Kontaktbeschränkungen und Sicherheitsabstände im Bereich des Rathauses, den Seiteneingängen und auf dem Rathausvorplatz sind einzuhalten.
Für die Ambientetrauorte in Wuppertal gelten die gleichen Vorschriften.
Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet nun auch wieder Termine für Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Vorsprachen der Bürger sind ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren:
563-6315, 563-6781, 563-6114, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349.
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren (maßgeblich für die Buchstabenzuordnung ist immer der Name der Frau!)
A – I 563-5177, 563-6220, 563-6768
J – Q 563-5830, 563-6785
R – Z 563-6784, 563-6788
Geburtsbeurkundungen
Die Unterlagen und Urkunden von Geburten, die durch die Krankenhäuser angezeigt wurden, werden nach der Beurkundung zurück an die entsprechenden Krankenhäuser geschickt. Bei fehlenden Unterlagen nehmen die Standesbeamtinnen*en Kontakt mit den Eltern auf.
Zusätzlicher Service zur Abgabe und Abholung von einzureichenden Unterlagen
Zur Abgabe von einzureichenden Dokumenten, wie z. B. zur Beurkundung einer Geburt steht Ihnen die Infotheke im Foyer des Rathauses montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Zur Abholung der entsprechenden Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Rahmen keine Beratung oder Beurkundung stattfinden kann!
Die Anlaufstellen bieten Ihnen jeweils nur die Möglichkeit zur Abgabe und Abholung Ihrer Dokumente als ergänzenden Service zur persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung.
Service für Bestatter
Zur Abgabe und Abholung der Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Urkundenstelle
Die Urkundenstelle bleibt bis auf weiteres für persönliche Vorsprachen geschlossen. Wir bitten Sie, die Urkunden online, postalisch oder telefonisch zu bestellen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Bestellmöglichkeiten!
Online:
www.wuppertal.de/urkundenbestellung
telefonisch über das Servicecenter der Stadt Wuppertal:
0202 563 0
Links und Downloads
Links und Downloads
- Erklärung VornamenPDF-Datei
- GeburtsanzeigePDF-Datei
- Infoblatt GeburtsbeurkundungPDF-Datei538,52 kB
- Hinweis Datenschutz Beurkundung von GeburtenPDF-Datei557,90 kB
- Hinweis Datenschutz VaterschaftsanerkennungPDF-Datei557,31 kB
- Gebühren StandesamtPDF-Datei346,82 kB
- Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen mit Alleinsorge
- Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
- Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
- Name bei Namensänderung der Eltern
- Einbenennung
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |