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Geboren in Wuppertal

Hallo, da bin ich

Baby anmelden

Wann?

Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss Ihr Kind angemeldet werden.

Wo?

Zuständig ist das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde. Die Abgabe der Unterlagen kann direkt in der Klinik erfolgen. Fragen Sie bitte nach.

Wie?

Welche Unterlagen das Standesamt benötigt sehen Sie im Link.

Name

Was?

Nach der Geburt des Babys erhalten Sie im Krankenhaus einen Vordruck "Erklärung zum Vor- und Familiennamen eines Kindes", in dem der gewünschte Name eingetragen werden muss.

Wo?

Zuständig ist das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde. Die Abgabe der Unterlagen kann direkt über die Klinik erfolgen. Fragen Sie bitte nach.

Wie?

Den oder die gewünschten Vornamen bestimmen die Eltern.

Nachname

verheiratet

Bei verheirateten Eltern bekommt das Kind den gemeinsamen Ehenamen der Eltern. Wenn Mutter und Vater nicht den gleichen Nachnamen haben, kann man aussuchen, welchen Nachnamen das Kind bekommt. Diese Erklärung gilt dann auch für alle zukünftigen Kinder.

nicht verheiratet

Bei nicht verheirateten Eltern erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Bei bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung

 - mit gemeinsamem Sorgerecht können die Eltern wählen, ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters bekommen soll.

 - ohne gemeinsames Sorgerecht kann die Mutter dem Baby den Namen des Vaters mit dessen Einverständnis erteilen. Dieses ist gebührenpflichtig.

Vaterschaft

Was?

Bei unverheirateten Eltern muss der Vater des Kindes offiziell zum Vater erklärt werden. Das nennt man Vaterschaftsanerkennung.

Wer?

Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Eltern. Bei verheirateten Eltern gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes.

Wo?

Die Vaterschaftsanerkennung kann bei der Beistandschaft des Jugendamtes oder beim Standesamt kostenlos erfolgen. Bei einem Notar ist das auch möglich, aber es kostet Geld. Vor der Geburt kann die Vaterschaft nur beim Jugendamt anerkannt werden.

Gemeinsames Sorgerecht

Was?

Eltern haben das Recht und die Pflicht sich um Ihr Kind zu kümmern. Das nennt man elterliche Sorge.

Wer?

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie beide das Sorgerecht für Ihr Kind. Wenn Sie nicht verheiratet sind, hat die Mutter zunächst das Sorgerecht allein. Sie können aber das Sorgerecht auch gemeinsam mit dem Vater ausüben. Dann haben Sie das gemeinsame Sorgerecht. Dies kann nicht beim Jugendamt rückgängig gemacht werden. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht auch gegen den Willen der Mutter beantragen.

Wieviel?

Das gemeinsame Sorgerecht beurkunden zu lassen ist kostenlos.

Wo?

Sie können das gemeinsame Sorgerecht bei der Beistandschaft des Jugendamtes beurkunden lassen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Gleichgeschlechtliche Ehe

Wer?

Die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, ist die Kindesmutter. Sie beantragt die Geburtsurkunde für das Kind.

Die Ehefrau der Kindesmutter ist nicht automatisch auch Mutter.

Erst durch eine Stiefkind Adoption wird die Ehefrau ebenfalls zur Mutter.

Wo?

Beantragt werden muss die Stiefelternadoption bei einer Notarin oder einem Notar. Das Familiengericht entscheidet über den Antrag.

Wie?

Die Adoptionsvermittlungsstelle kann vor der Antragstellung beraten.
Danach muss die Adoptionsvermittlung im Auftrag des Gerichtes zur Eltern-Kind-Beziehung Stellung nehmen. Das ist frühestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes möglich.

Reisepass für Kinder (Stand Dezember 2023)

Was?

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen wollen, brauchen Sie einen Reisepass für Ihr Kind.

Wo?

Den Reisepass bekommen Sie im Einwohnermeldeamt. 

Wann?

Der Reisepass ist für sechs Jahre gültig.

Hilfen für Flüchtlinge

Wer?

Wer ein Kind bekommt, muss sich um viel kümmern und benötigt dafür meist Unterstützung.

Was?

Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie Ihren Pass, Ihre Geburtsurkunde und Ihre Heiratsurkunde.
Sie können Geld für Babykleidung, Kinderbett und Kinderwagen beantragen.
Für die Untersuchungen Ihres Kindes benötigen Sie Arztscheine.
Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und bei sonstigen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Sozialarbeiter.

Wie?

Bei Fragen zum Aufenthalt gehen Sie zur Ausländerbehörde. Bei Geldfragen gehen Sie zur Wirtschaftlichen Hilfe. Weitere Hilfen erhalten Sie durch Ihren Sozialarbeiter.

Hilfreiche Links

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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