Baby anmelden
Wann? |
Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss Ihr Kind angemeldet werden. |
Wo? |
Zuständig ist das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde. Die Abgabe der Unterlagen kann direkt in der Klinik erfolgen. Fragen Sie bitte nach. |
Wie? |
Welche Unterlagen das Standesamt benötigt sehen Sie im Link. |
Name
Spätestens eine Woche nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind mit Namen anmelden!
Was? |
Nach der Geburt des Babys erhalten Sie im Krankenhaus einen Vordruck "Erklärung zum Vor- und Familiennamen eines Kindes", in dem der gewünschte Name eingetragen werden muss. |
Wo? |
Zuständig ist das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde. Die Abgabe der Unterlagen kann direkt über die Klinik erfolgen. Fragen Sie bitte nach. |
Wie? |
Den oder die gewünschten Vornamen bestimmen die Eltern. |
Nachname
Bei der Wahl des Familiennamens gibt es verschiedene Möglichkeiten.
verheiratet |
Bei verheirateten Eltern bekommt das Kind den gemeinsamen Ehenamen der Eltern. Wenn Mutter und Vater nicht den gleichen Nachnamen haben, kann man aussuchen, welchen Nachnamen das Kind bekommt. Diese Erklärung gilt dann auch für alle zukünftigen Kinder. |
nicht verheiratet |
Bei nicht verheirateten Eltern erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Bei bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung - mit gemeinsamem Sorgerecht können die Eltern wählen, ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters bekommen soll. - ohne gemeinsames Sorgerecht kann die Mutter dem Baby den Namen des Vaters mit dessen Einverständnis erteilen. Dieses ist gebührenpflichtig. |
Vaterschaft
Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater des Kindes seine Vaterschaft anerkennen.
Was? |
Bei unverheirateten Eltern muss der Vater des Kindes offiziell zum Vater erklärt werden. Das nennt man Vaterschaftsanerkennung. |
Wer? | Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Eltern. Bei verheirateten Eltern gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. |
Wo? |
Die Vaterschaftsanerkennung kann bei der Beistandschaft des Jugendamtes oder beim Standesamt kostenlos erfolgen. Bei einem Notar ist das auch möglich, aber es kostet Geld. Vor der Geburt kann die Vaterschaft nur beim Jugendamt anerkannt werden. |
Gemeinsames Sorgerecht
Auch unverheiratete Eltern können beide das Sorgerecht für ihr Kind haben. Dazu muss ein kostenfreier Antrag beim Jugendamt gestellt werden.
Was? | Eltern haben das Recht und die Pflicht sich um Ihr Kind zu kümmern. Das nennt man elterliche Sorge. |
Wer? |
Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie beide das Sorgerecht für Ihr Kind. |
Wieviel? |
Das gemeinsame Sorgerecht beurkunden zu lassen ist kostenlos. |
Wo? |
Sie können das gemeinsame Sorgerecht bei der Beistandschaft des Jugendamtes beurkunden lassen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. |
Gleichgeschlechtliche Ehe
Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, ist die Mutter des Kindes. Die Ehefrau der Kindesmutter wird erst durch eine Stiefkind Adoption auch Mutter des Kindes.
Wer? |
Die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, ist die Kindesmutter. Sie beantragt die Geburtsurkunde für das Kind. Die Ehefrau der Kindesmutter ist nicht automatisch auch Mutter. Erst durch eine Stiefkind Adoption wird die Ehefrau ebenfalls zur Mutter. |
Wo? | Beantragt werden muss die Stiefelternadoption bei einer Notarin oder einem Notar. Das Familiengericht entscheidet über den Antrag. |
Wie? | Die Adoptionsvermittlungsstelle kann vor der Antragstellung beraten. Danach muss die Adoptionsvermittlung im Auftrag des Gerichtes zur Eltern-Kind-Beziehung Stellung nehmen. Das ist frühestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes möglich. |
Kinderreisepass
Für Auslandreisen braucht Ihr Kind (Vorraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit) einen Kinderreisepass vom Einwohnermeldeamt.
Was? | Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen wollen, brauchen Sie einen Kinderreisepass. |
Wo? |
Den Kinderreisepass bekommen Sie im Einwohnermeldeamt. Sie können den Kinderreisepass dort noch am selben Tag mitnehmen. |
Wann? |
Der Kinderreisepass ist für sechs Jahre gültig. |
Wer? |
Ihr Kind muss dabei sein, wenn Sie zum Einwohnermeldeamt gehen. Und beide Eltern müssen anwesend sein um für den Kinderreisepass zu unterschreiben. Wenn es nicht möglich ist, dass beide Elternteile anwesend sind, informieren Sie sich vorher, welche Unterlagen nötig sind, um den Kinderreisepass alleine zu beantragen. |
Hilfen für Flüchtlinge
Es gibt viele Hilfen. Trauen Sie sich zu fragen.
Wer? | Wer ein Kind bekommt, muss sich um viel kümmern und benötigt dafür meist Unterstützung. |
Was? |
Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie Ihren Pass, Ihre Geburtsurkunde und Ihre Heiratsurkunde. |
Wie? | Bei Fragen zum Aufenthalt gehen Sie zur Ausländerbehörde. Bei Geldfragen gehen Sie zur Wirtschaftlichen Hilfe. Weitere Hilfen erhalten Sie durch Ihren Sozialarbeiter. |