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Fahrradstraße Neue Friedrichstraße/Friedrichstraße

Fertigstellung der Fahrradstraße Neue Friedrichstraße/Friedrichstraße

Freie Fahrt: Radler von und zur Nordbahntrasse können jetzt komfortabel zur Elberfelder Innenstadt kommen. Die Neue Friedrichstraße ist jetzt offiziell Fahrradstraße. 

Am 20.09.2022 wurde die Fahrradstraße im Bereich der Mirker Straße/Neue FriedrichstraßeHerr von Oberbürgermeister Schneidewind offizielle eröffnet.

Der Entscheidung zur Umgestaltung zur Fahrradstraße ging ein Bürgerbeteiligungsverfahren voraus, in dessen Rahmen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen aufgenommen und diskutiert wurden.

Was die Einrichtung der Fahrradstraße konkret bedeutet

Ist die Fahrradstraße bevorrechtigt und darf sie von Rad Fahrenden in beide Fahrtrichtungen befahren werden?

Verkehrszeichen 244 "Beginn einer Fahrradstraße"

Die Fahrradstraße wird an Einmündungen und Kreuzungen, ausgenommen die Kreuzung Wiesenstraße, bevorrechtigt und sie darf in beide Fahrtrichtungen von Rad Fahrenden befahren werden. Für den KFZ-Verkehr  gelten die ausgeschilderten Einbahnstraßenregelungen.


Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der zugelassene Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Wer darf auf der Fahrradstraße fahren?

Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei"

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (im Sinne der eKFV) darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Um eine rechtssichere und unmissverständliche Freigabe von Fahrradstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr sicherzustellen, hat das Ministerium für Verkehr NRW hierfür das neue Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" vorgegeben. Dieser Zusatz erfasst neben Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas auch alle Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeuge, und ermöglicht damit beispielsweise auch eine Anlieferung durch LKW. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gelten jedoch die bereits genannten besonderen Rücksichts- und Sorgfaltspflichten.

Wer hat Vorrang?

Rad Fahrende haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Rad Fahrende dürfen auch nebeneinander fahren. Sofern Rad Fahrende von einem KFZ überholt werden sollen, muss dies mit einem Abstand von 1,5m erfolgen.

Entfallen KFZ-Stellplätze?

Ja, die KFZ-Parkplätze müssen reduziert werden. Das Parken ist zukünftig lediglich in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Vor Beginn der Kanalsanierungsmaßnahme gab es in dem Abschnitt der Neuen Friedrichstraße/Friedrichstraße (zwischen Mirker Straße und Karlstraße) 95 KFZ-Parkplätze.
Nach Umsetzung der Fahrradstraße wird es noch 35 KFZ-Parkplätze geben incl. zweier Ladezonen.

Werden Radbügel aufgestellt?

Ja, entlang der Fahrradstraße werden eine Vielzahl von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Form von Anlehnbügeln geschaffen.

Werden Einbahnstraßen im Quartier gedreht?

Änderungen der Einbahnstraßen im Quartier

Ja, es werden folgende Einbahnstraßen gedreht:

  • Neue Friedrichstraße zwischen Helmholtzstraße und Wiesenstraße
  • Neue Friedrichstraße zwischen Wiesenstraße und
    Markomannenstraße
  • Friedrichstraße zwischen Friedrichschulstraße und
    Albrechtstraße
  • Neue Nordstraße zwischen Lederstraße und
    Markomannenstraße

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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