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WuppertalPressemeldung – 27.04.2010

Ohne Worte: Behördenauskünfte über Gebärden

Am Montag, 26. April, ist das 115-Gebärdentelefon offiziell an den Start gegangen. Ab sofort haben damit auch in Wuppertal Gehörlose und Hörgeschädigte die Möglichkeit, mittels Gebärdensprache und Videophonie verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen kommunaler, Landes- und Bundesbehörden online zu erhalten.

Das Angebot funktioniert über Videotelefonie. Der Nutzer benötigt dazu lediglich einen internetfähigen Computer und einen SIP-Videoclient, der kostenlose im Internet heruntergeladen werden kann.

Über die so genannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) d115gebaerdentelefon.d115de erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock, einem Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

Die der Gebärdensprache mächtigen Mitarbeiterinnen wurden speziell auf die Auskunftsprozesse unter Nutzung der D115-Wissensdatenbank geschult. Sollte eine Anfrage nicht sofort beantwortet werden können, wird dem Kunden – wie bei den Nicht-Gehörlosen auch – die Aufnahme seiner Anfrage und Weiterleitung an die zuständige Behörde angeboten.

 

Das 115-Gebärdentelefon überwindet Kommunikationshürden über einen visuellen Weg mittels Gebärden. So wird Gehörlosen – ohne Hilfe Dritter – ein normaler Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache ermöglicht. So erhält nun auch jene wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den Service der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 bislang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnte, einen viel leichteren Zugang zur öffentlichen Verwaltung.

 

Das Projekt D115 startete am 24. März 2009 in einen zweijährigen Pilotbetrieb und ist in den teilnehmenden Modellregionen, darunter viele in NRW, für etwa 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Wuppertal ist eine der Modellregionen.

Langfristig soll der D 115-Service im gesamten Bundesgebiet verfügbar sein. Bürger und Unternehmen erhalten über die leicht zu merkende Rufnummer 115 verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen der öffentlichen Verwaltung unabhängig von föderalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten.

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