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WuppertalPressemeldung – 01.04.2011

Leistungen rückwirkend im April beantragen

Mit dem heutigen Tag, Freitag, 1. April, tritt das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Es soll Kindern einkommensschwacher Familien ermöglichen, zusätzliche Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Bundesrat und Bundestag hatten am 25. Februar beschlossen, dass die Kommunen vor Ort für die Umsetzung verantwortlich sind.

Anspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten.

Beantragt werden können unter anderem Zuschüsse für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder der Kita oder auch für Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten. Dies gilt rückwirkend bis Januar 2011.

Wer jedoch Kosten für Leistungen für die Monate Januar bis März erstattet haben möchte, muss dies unbedingt im April beantragen! Darauf weist Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn hin.

Ab Montag, 4. April, gibt es das entsprechende Formular. Arbeitslosengeld II-Bezieher können die Leistungen im Jobcenter beantragen, alle Übrigen im städtischen Sozialressort, Friedrich-Engels-Allee 76 (ehemaliges Versorgungsamt).

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