Inhalt anspringen

WuppertalPressemeldung – 29.08.2011

Neues Verfahren ist elektronisch und aufwändig

Ab sofort gibt es für Menschen, die nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen und in Wuppertal leben wollen, den so genannten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).

Das Dokument, das aussieht wie ein Personalausweis und das in etwa die gleichen Nutzungsmöglichkeiten hat, wird durch eine EU-Verordnung vorgeschrieben. Diese muss von der Stadt ab dem 1. September umgesetzt werden. Für die Stadt bedeutet dies in erster Linie: Investitionen. Rund 45.000 Euro musste die Stadt in Technik und den Umbau von Räumen investieren.

Das neue Dokument verursacht rund 60.000 einzelne Arbeitsvorgänge pro Jahr an – vom Scannen der Fotos und Fingerabdrücke über den Versandt zur Bundesdruckerei bis hin zur Aushändigung des eAT: Aufwändiger als beim bisherigen Aufenthaltstittel sind für Antragsteller und städtischem Mitarbeiter schon die Termine: Konnten die 30.000 in Wuppertal lebenden Ausländer, die von der Regelung betroffen sind, bisher bei einem Gang zum Amt ihre Genehmigung verlängern oder ändern lassen, sind jetzt zwingend zwei Termine notwendig: Der eAT wird von der Stadt zur Bundesdruckerei geschickt, produziert, wieder nach Wuppertal zurück geschickt und kann dann, bei Termin Nummer zwei, ausgegeben werden.

Das, so erläutert der Leiter des Ressorts Zuwanderung und Integration, Jürgen Lemmer, verursache deutlich mehr Aufwand für seine Mitarbeiter. Zumal jede zusätzliche Information oder Änderung – wie etwa eine Arbeitserlaubnis – wieder in das Dokument übernommen werden muss.

Für alle, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bringt die jetzt elektronische Variante noch eine weitere Neuerung: Sie wird teurer. Im Schnitt kostet ein eAT jetzt 50 Euro mehr als früher. Der Gebührensatz für die Aufenthaltstitel wird vom Bund festgelegt, die Stadt hat keinen Einfluss darauf.

Ein eAT wird nur dann ausgestellt, wenn die alte Aufenthaltserlaubnis oder der Pass ablaufen. Das Ressort Zuwanderung und Integration macht darauf aufmerksam, dass Antragsteller rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Ablauf ihres Aufenthaltes, einen Termin vereinbaren sollten. „Wir bitten dafür um Verständnis – wir erwarten durchaus eine starke Nachfrage, haben aber keine Kapazitäten für ein anderes Vorgehen“, so Lemmer.

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen