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WuppertalPressemeldung – 20.06.2011

Neue Möglichkeiten für viele Kinder

Bundeskindergeldgesetz, Bildung, Teilhabe: Die Begriffe sind umständlich und abstrakt, das neue Gesetz konkret und lebenspraktisch. Zum 1. April diesen Jahres hat der Bund per Gesetz neue soziale Leistungen für Kinder und Jugendliche eingeführt, die sicherstellen sollen, dass auch finanziell nicht gut gestellte Familien ihren Kindern ein Minimum an Förderung und Freizeit finanzieren können.

„Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind zentrale Aspekte der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es ist daher Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Der Bundesgesetzgeber hat einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht, es ist nun an uns, aktiv zu werben, damit die Eltern für ihre Kinder diese Leistungen in Anspruch nehmen.“, so Stefan Kühn, Sozialdezernent der Stadt Wuppertal. „Es ist unsere Pflicht, ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu schaffen und es den Betroffen so einfach wie möglich zu machen, die Leistungen in Anspruch zu nehmen“, so Kühn weiter.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  1. Die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge mit der Schule und der Tageseinrichtung für Kinder werden übernommen.
  2. In jedem Schuljahr werden 100 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf zur Verfügung gestellt, wobei jeweils 70 Euro zu Beginn des ersten und 30 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgezahlt werden.
  3.  Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, wenn das nicht ohnehin vom Schulamt geleistet wird und sie den Bestimmungen entsprechen.
  4. Nachhilfe wird bezahlt, wenn die Versetzung gefährdet ist. Die Kosten für private Nachhilfe dürfen dabei zehn Euro je Stunde und für gewerbliche Anbieter 20 Euro je Stunde nicht überschreiten.
  5. Die Kosten für ein Mittagessen in einer Schule, einer Tageseinrichtung für Kinder sowie der Kindertagespflege werden übernommen. Eltern müssen einen Eigenanteil leisten.
  6. Ein monatlicher Betrag von zehn Euro oder wahlweise ein Jahresbetrag von 120 Euro kann dafür in Anspruch genommen werden, um Kindern unter 18 Jahren Sport, Kultur und Vereinsmitgliedschaften zu ermöglichen. Das kann die Mitgliedschaft in einem
    (Sport-)Verein ebenso sein wie der Besuch einer Musik- oder Malschule oder die Teilnahme an Freizeiten.

Grundsätzlich können diese Leistungen für Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahre beantragt werden, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und bei denen diese Leistung auch tatsächlich gezahlt wird. Den Antrag, der auch im Internet der Stadt Wuppertal auf http://www.wuppertal.de (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung steht, müssen Arbeitslosengeld 2-Berechtigte bei der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters abgeben, alle anderen Berechtigten können das beim Ressort Soziales, Friedrich-Engels-Allee 76, tun.

Menschen, die Wohngeld und den Kinderzuschlag bekommen, müssen für alle Leistungen einen Antrag stellen. Er muss zusammen mit einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über Wohngeld oder Kinderzugschlag abgegeben werden.
Ist der Antrag geprüft und bewilligt, bekommt der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid und einen Gutschein, der dann bei den jeweiligen Anbietern eingelöst werden kann. Nur das Geld für den Schulbedarf bekommen die Antragssteller direkt ausgezahlt, alles andere rechnen Jobcenter oder Sozialamt direkt mit den Anbietern ab.

„Ich wünsche mir, dass möglichst viele Kinder die Leistungen in Anspruch nehmen. Immerhin sind bis zu 18.000 Kinder und Jugendliche in Wuppertal grundsätzlich anspruchsberechtigt.“, sagt Stefan Kühn.

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