Mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wurden bereits im April die Anforderungen an den Nichtraucherschutz in Gaststätten präzisiert: Danach muss den nichtrauchenden Gästen nicht nur der Hauptraum des Lokals zur Verfügung stehen; es ist auch nicht mehr zulässig, dass Nichtraucher beim Betreten des Lokals oder beim Weg zur Toilette Raucherräume durchqueren müssen. Der Raucherraum muss – so wie es auch im Nichtraucherschutzgesetz definiert ist – ein abgetrennter Nebenraum sein.
In der Folge dieses Beschlusses hatte das Ordnungsamt sich frühzeitig mit dem Hotel- und Gaststättenverband abgestimmt und eine Karenzzeit bis 1. November eingeräumt, damit die Mitglieder über die vom OVG vorgenommenen Präzisierungen unterrichtet werden und wo nötig nachbessern können. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist weist die Stadt nun auch öffentlich auf die konkretisierten Anforderungen hin.
„Wir werden nach dem 1. November keine gesonderten oder verschärften Kontrollen durchführen“, erklärte Ordnungsamtsleiter Michael Wolff zum Vorgehen der Verwaltung. „Allerdings werden wir im Rahmen der routinemäßigen Überprüfungen auch die Einhaltung der erhöhten Anforderungen kontrollieren. Gastwirte, die sich bis dahin immer noch nicht an die Vorgaben des Gesetzes und des OVG-Beschlusses halten, müssen mit der Einleitung von Bußgeldverfahren rechnen.
Damit es dazu möglichst nicht kommen muss, bietet der Hotel- und Gaststättenverband den Gastwirten in Zweifelsfällen Beratung an. Auch das Ordnungsamt beantwortet Fragen zur Umsetzung unter Tel: 563-6603, 563-6728, 563-6914 oder 563-6769.