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WuppertalPressemeldung – 30.09.2011

Infoblätter für Radfahrer, Reiter und Hundehalter

Wer an einem sonnigen Wochenende auf der Samba-Trasse oder durch die Gelpe unterwegs ist, wähnt sich manchmal wie auf einer Freizeit-Autobahn: Die ganze Stadt scheint dann auf den Beinen zu sein. Damit sich Radfahrer, Reiter und Hundehalter in Wuppertals grünem Umland nicht in die Quere kommen und die Landschaft schonend behandeln, hat das Ressort Umweltschutz der Stadt drei Infoblätter aufgelegt. In ihnen ist beschrieben, welche Rechte sie haben – und welche Pflichten.

So sind die Radler an die vorhandenen Wege gebunden und gehalten, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Wege, die gemeinsam mit Fußgängern benutzt werden, sind nicht für sportliches Radfahren vorgesehen. Dass auch auf Hunde und Pferde Rücksicht genommen wird, gehört ebenfalls zu einem umsichtigen Umgang miteinander. Uferbereiche und Gewässer sind auch für Radfahrer tabu.

Auch Reiter sind gehalten, im Wald ausgewiesene Reitwege zu benutzen. Die haben sie dann auch für sich allein, denn Fußgänger und Radfahrer dürfen sie grundsätzlich nicht nutzen. In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen, auch privaten Wegen erlaubt, sofern keine Reitspur hergerichtet ist. Auch hier gilt: Reiter nehmen Rücksicht auf Fußgänger, Radfahrer und Hunde – und umgekehrt.

Wer mit seinem Hund in Wald und Flur unterwegs ist, sollte seine Umgebung gut im Blick haben. Kommen Jogger, Radfahrer, Kinder oder Reiter des Weges, ist der Hund stets zurück zurufen. Noch sicherer ist es, ihn an der Leine zu führen. Das ist in Naturschutzgebieten ohnehin vorgeschrieben. Außerdem müssen Hunde auf den Wegen bleiben.

Im Landschaftsgesetz NRW ist geregelt, dass landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen betreten werden können, dies gilt jedoch nicht für Acker, Wiesen und Weiden. Ihre Hinterlassenschaften der Hunde in der Landschaft müssen die Halter entsorgen. Außerdem dürfen keine Wildtiere aufgeschreckt oder gar gejagt werden.

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