Während rund 4.000 der Alleinerziehenden Leistungen nach dem SGB II, also Sozialhilfe oder Hartz IV, beziehen, haben sich an der Umfrage vor allem berufstätige Alleinerziehende beteiligt: Knapp 69 Prozent der Befragten (936) sind berufstätig. Bei den Alleinerziehenden ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil sogar bei 76 Prozent. Von den 1.359 Befragten verfügen fast drei Viertel (983) über eine berufliche Qualifikation, 913 über einen anerkannten Abschluss. Das Spektrum der Berufe reicht von Altenpflegerin, Erzieherin, Krankenschwester, Verkäuferin und Industriekauffrau bis hin zu Ingenieurberufen.
Allerdings arbeiten nur 327 der berufstätigen Befragten in Vollzeit. Eine Vollzeitbeschäftigung ist besonders für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind mit Schwierigkeiten verbunden. Das führt in vielen Fällen dazu, dass das Einkommen aus der Berufstätigkeit nicht ausreicht und 877 der Befragten finanzielle Probleme belasten.
Von den 423 Alleinerziehenden unter den Befragten, die derzeit nicht berufstätig sind, sind 70 in Elternzeit und haben teilweise gesundheitliche Probleme. 137 geben an, keinen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, der sich mit ihren familiären Verpflichtungen vereinbaren lässt.
Die überwiegende Mehrheit dieser Alleinerziehenden (292) würde gerne berufstätig sein. In ihrem Bemühen, eine Arbeit zu bekommen, kontaktieren die Alleinerziehenden häufig das Jobcenter und die Agentur für Arbeit. Die Mehrheit (238) ergreift die Initiative und begibt sich selbst auf Stellensuche. Alle - auch die berufstätigen - Alleinerziehenden wünschen sich, dass ihre Qualifikationen und ihre Leistungen als Ernährerin der Familie anerkannt werden und bei den beruflichen Anforderungen auf ihre Situation eingegangen wird. Gewünscht sind flexiblere Arbeitszeiten, etwa Vollzeitstellen mit Gleitzeit. Dass Arbeitgeber dieses Verständnis auch aufbringen, dazu äußern sich über 50 der berufstätigen Befragten positiv.
Um Berufstätigkeit und Familienaufgaben zu vereinbaren, sind Alleinerziehende auf eine institutionelle Kinderbetreuung angewiesen. Da diese nicht in allen Fällen ausreicht, wird auf die Hilfe von Großeltern, Nachbarn und Freundinnen und Freunden zurückgegriffen. Auch können nicht alle Kinder der befragten Alleinerziehenden Ganztagsschulen besuchen.
Für Kinder bis zur Schulpflicht wünschen sich die berufstätigen Alleinerziehenden vor allem eine Betreuung nach 16.30 Uhr und während der Schließzeiten der Kitas. Grundsätzlich sind erweiterte Öffnungszeiten ein dringlicher Wunsch. Für die Grundschulkinder und die Schüler und
Schülerinnen der weiterführenden Schulen wird eine Betreuung vor und nach dem Unterricht und während der Schulferien vermisst.
Zusammenfassend zeigt die Befragung, dass es Veränderungen und Verbesserungen gewünscht werden, die Alleinerziehende in ihrer Lebenssituation angemessen unterstützen und ihre Potenziale fördern: eine Arbeitsvermittlung, die Qualifikationen erkennt, fördert und erweitern hilft, Arbeitgeber, die Flexibilität nicht nur einfordern, sondern auch aufbringen, und eine umfassendere Kinderbetreuung.