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WuppertalPressemeldung – 12.01.2018

Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen

Die Stadt sucht Interessierte, die ab dem 1. Januar 2019 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffe oder Schöffin in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen.

Mit Sachverstand und Lebenserfahrung, Alltagswissen und Engagement sollen Bürger als Schöffen an Gerichtsentscheidungen mitwirken. Sie können dafür sorgen, dass Entscheidungen der Gerichte auch für Laien nachvollziehbar und für die Betroffenen verständlicher werden.

Die Stadt sucht Interessierte, die ab dem 1. Januar 2019 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffe oder Schöffin in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Der Grund: Die Amtszeit der jetzigen Schöffen geht zu Ende.

Bis zum 15. Juni 2018 können sich Interessenten für das Schöffenamt noch melden. Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe ihrer Bürger angewiesen: Insgesamt 425 Schöffen und 218 Jugendschöffen sowie deren Stellvertreter sind für die kommende Wahlperiode ab 2019 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten.

Sachverstand einbringen

Spannende Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte erwarten die Schöffen – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit in die Juristerei einbringen. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (zum Beispieldurch die Erziehung eigener Kinder oder Pflegekinder, die Arbeit mit Jugendlichen oder eine Tätigkeit als Ausbilder).

Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des „ehrenamtlichen” auch bedeutet, dass es für das Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand. Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.

Bewerbungsunterlagen anfordern

Interessenten für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können sich unmittelbar mit dem Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt, Jens Peter Mertens, Tel.: 563-2541, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, oder unter der Mailadresse jugendschoeffenstadt.wuppertalde in Verbindung setzen.

Informationen können auch unter der Adresse www.schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab) und www.wuppertal.de (Öffnet in einem neuen Tab) im Internet abgerufen werden.

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