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WuppertalPressemeldung – 21.02.2020

Infos zur Impfpflicht gegen Masern

Ab dem 1. März gilt für Kinder, die einen Kindergarten oder die Schule besuchen, eine Masern-Impfpflicht. Das Gesundheitsamt hat Infos dazu online gestellt.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. 

Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nicht in den Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 eine Kita oder Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.

Das Gesundheitsamt hat auf der Internetseite der Stadt Wuppertal erläuternde Informationen zur Verfügung gestellt.

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