Seit dem 01.03.2020 gelten die Bestimmungen des Masernschutzgesetzes für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind. Dies betrifft neu aufgenommene Kinder sowie auch neu eingestellte Beschäftigte. Eine Neuaufnahme oder Neubeschäftigung ist ohne Immunitätsnachweis nicht mehr möglich.Alle bereits seit dem 01.03.2020 betreuten Kinder und Beschäftigte mussten der Einrichtungsleitung den Nachweis bis zum 31.07.2022 erbracht haben.