Inhalt anspringen

WuppertalPressemeldung – 31.03.2020

Vorzeitige Auszahlung der Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste

Die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen – insbesondere in finanzieller Hinsicht.

Vor diesem Hintergrund erhält die Gewährung der jährlich ausgezahlten Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste eine besondere Bedeutung. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des § 25 Abs. 2 APG DVO jeweils für das gesamte Jahr zum 1. Juli. Angesichts der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation für ambulante Pflegedienste, wurde eine frühere Auszahlung seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in das Ermessen der Städte und Kreise gestellt.

Auszahlung schon zum 1. April

Die Stadt Wuppertal kommt dieser Empfehlung nach und möchte die ambulanten Pflegedienste in ihrer wichtigen Rolle bei der Versorgung Pflegebedürftiger auch in der aktuellen Situation bestmöglich unterstützen. Aus diesem Grund erfolgt die Auszahlung der Investitionskostenpauschale im Umfang von 1,8 Mio. Euro für alle betroffenen ambulanten Dienste in diesem Jahr bereits zum 1. April 2020.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen