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WuppertalPressemeldung – 04.11.2020

Lokale Corona-Regeln: Neue Allgemeinverfügung tritt am 5. November in Kraft

Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ihr Inhalt: Regelungen rund um Maskenpflicht, Sperrstunde, Zusammenkünfte in privaten Räumen, Trauungen und Beerdigungen. Die Verfügung tritt am Donnerstag, 5. November, in Kraft.

Ab Donnerstag, 5. November, gelten in Wuppertal neben den landesweiten Corona-Maßnahmen, die die NRW-Corona-Schutzverordnung verbindlich vorgibt, zusätzlich noch folgende Regeln:

  • In den Fußgängerzonen der Innenstädte Barmen und Elberfeld sowie auf der Straße „Wall“ gilt zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Abgabe und Verkauf alkoholischer Getränke ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Abgabestellen verboten.
  • Zusammenkünfte innerhalb des privaten Raums dürfen mit einem weiteren Hausstand, jedoch mit maximal zehn Teilnehmenden, stattfinden.
  • Standesamtliche Trauungen sind mit bis zu 25 Personen zulässig – vorausgesetzt die Räumlichkeiten bieten genug Platz. Im Rathaus Barmen bleibt es aufgrund der Quadratmeterzahl bei maximal sechs Gästen plus Brautpaar und Standesbeamten.
  • Für Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht nicht.

Es wird empfohlen, im öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt gilt bis Ende November.

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