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WuppertalPressemeldung – 18.09.2020

Leitfaden für Martinszüge

Der Krisenstab der Stadt hat für Schulen und Kitas, die Martinszüge veranstalten möchten, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln in einem kleinen Leitfaden zusammengefasst.

Martinszüge in Corona-Zeiten können nicht so ablaufen, wie es ohne Pandemie Brauchtum ist. Doch grundsätzlich sind sie als „Veranstaltungen unter freiem Himmel“ laut Landesgesundheitsministerium erlaubt. Allerdings gelten auch hier diverse Abstands- und Hygieneregeln, die der jeweilige Veranstalter sicherstellen muss. Beliebte Traditionen, wie das gemeinsame Singen, eine zentrale Weckmännerverteilung für die Kinder oder ein geselliger Abschluss am Martinsfeuer fallen im Jahr 2020 in jedem Fall aus.

Was alles zu beachten ist, hat der Krisenstab der Stadt in einem kurzen Leitfaden zusammengestellt. Er soll Schulen und Kitas einen Überblick geben und damit die Entscheidung erleichtern, ob ein Martinszug unter Corona-Bedingungen organisiert werden kann oder besser durch andere Formate ersetzt wird. 

Leitfaden für Martinszüge

Das Regelwerk für Veranstalter finden Sie hier.
PDF-Datei220,23 kB

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  • Stadt Wuppertal

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