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WuppertalPressemeldung – 05.05.2021

Priorität 3: Impfberechtigte Berufsgruppen

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese aktuelle Rechtsverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten.

WICHTIG: Personen, die erst kürzlich eine Corona-Infektion hinter sich gebracht haben, können nicht geimpft werden. Die Infektion muss mindestens sechs Monate zurückliegen.

Die impfberechtigten Berufsgruppen der Priorität 3:

  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
    Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung (Vorlage zum Download unten) beizubringen.

Falls Sie nachweislich zu einer der oben genannten impfberechtigten Berufsgruppe gehören, können Sie Ihren Impftermin ausschließlich über das Terminreservierungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung reservieren:

telefonisch unter Tel. 116 117 oder Tel. 0800 116 117 01

oder online: https://termin.corona-impfung.nrw/home (Öffnet in einem neuen Tab)

Eine Terminreservierung über das Service-Center der Stadt ist nach dem aktuellen Erlass des Landes nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie außerdem:

Nur die Berufsgruppen, die auf dieser Internetseite genannt sind, sind aktuell impfberechtigt. Wenn Ihr Beruf in der Prio 3 der Bundesimpfverordnung genannt, aber hier noch nicht aufgeführt ist, folgt die Freigabe des Landes für Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Arbeitgeberbescheinigung

Hier geht es zum Formular
PDF-Datei130,84 kB

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