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WuppertalPressemeldung – 03.05.2021

Aktuell: Informationen zur Zweitimpfung gegen Corona

Die Stadt weist darauf hin, dass die Termine für Zweitimpfungen ihre Gültigkeit behalten. Wer für die Biontech-Impfung bereits einen zweiten Termin im Impf-Zentrum hat, kann den ganz einfach wahrnehmen. Einzig bei Personen unter 60 Jahren, die eine AstraZeneca-Erstimpfung erhalten haben, gibt es Änderungen.

Alle, die mit AstraZeneca geimpft wurden und auch dafür einen zweiten Impftermin bekommen haben, werden zur Zweitimpfung in Arztpraxen eingeladen. Das betrifft 19.400 Menschen in der Stadt. Diese Wuppertalerinnen und Wuppertaler werden benachrichtigt, eine Nachfrage bei der Stadt ist nicht notwendig.

Wer vier Tage vor dem Zweitimpftermin noch keine Mail erhalten haben, wendet sich bitte per Mail und mit Angabe von Name und Vorname, Geburtsdatum und Datum der ersten Impfung an zweitimpfung.astrastadt.wuppertalde.

WICHTIG: Dies gilt explizit NICHT für Personen, die über Ostern einen AstraZeneca-Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gebucht haben – hier ist weiterhin ausschließlich die KVNO Ansprechpartnerin. Die Termine finden wie geplant statt.

Grund für die Aufteilung der Zweitimpfungen sind die unterschiedlich langen Zeiten, die bei den Impfstoffen zwischen Erst- und Zweitimpfung liegen. Weil das Impf-Zentrum auch weiterhin unter Hochdruck impft, müssen die Besucher-Ströme entzerrt werden, damit das Aufkommen noch zu bewältigen ist.

Weitere Informationen für Personen, die im Zeitraum vom 11. Februar bis zum 31. März als Erstimpfung AstraZeneca bekommen haben, sind hier nachzulesen:

Geänderter Ablauf

Was passiert nach bereits erfolgter erster Impfung mit AstraZeneca?

Wichtig: Alle anderen Zweitimpfungen finden wie geplant statt

Alle anderen Zweitimpfungen laufen davon vollkommen unberührt ab. Das gilt demnach für alle Personen, die den Impfstoff von Biontech als Erstimpfung erhalten haben. Außerdem für alle Personen über 60 Jahre, die AstraZeneca bekommen haben und die ihre Termine über das Oster-Sonderkontingent der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) bekommen haben.

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