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Geänderter Ablauf: Was passiert nach bereits erfolgter erster Impfung mit AstraZeneca?

Wichtigste Änderung: Die Zweitimpfung aller Personen, die beim der ersten Impfung AstraZeneca erhalten haben, erfolgt nicht mehr im Impfzentrum, sondern in ausgewählten Arztpraxen. Darüber werden sie spätestens eine Woche vor ihrem geplanten Termin informiert.

(aktualisierter Stand 21.5.2021)

Wichtig: Von Änderungen betroffen sind nur wenige Erstgeimpfte - nur die Personen, die im Zeitraum vom 11. Februar bis 31. März als Erstimpfung AstraZeneca bekommen haben.

Alle anderen Zweitimpfungen laufen wie geplant ab. Das gilt demnach für alle Personen, die den Impfstoff von Biontech als Erstimpfung erhalten haben. 

1) Unter 60-Jährige, die AstraZeneca als Erstimpfung erhalten haben

Die wichtigste Änderung: Aus organisatorischen Gründen finden die Zweitimpfungen für Menschen unter 60 Jahren, die ursprünglich mit AstraZeneca vorgesehen waren, nicht mehr im Impfzentrum statt.

Stattdessen wird die Zweitimpfung in ausgewählten Arztpraxen durchgeführt. Darüber, welche Praxen das sind, werden die betroffenen Personen in Kürze per E-Mail informiert.

Personen unter 60 Jahren, die bereits einmal mit AstraZeneca geimpft worden sind und schon einen zweiten Impftermin (eigentlich geplant mit AstraZeneca) erhalten haben, wechseln den Impfstoff: Sie bekommen auf Basis der STIKO-Empfehlung den Impfstoff der Firma Biontech für die Zweitimpfung.

Eine Wahlmöglichkeit – zwischen der Nutzung von AstraZeneca und Biontech – für die Zweitimpfung nach einer AstraZeneca-Erstimpfung kann für Personen unter 60 Jahren nicht grundsätzlich eingeräumt werden. Nur im Einzelfall und nach sorgfältiger individueller ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz kann hiervon abgewichen und Impfstoff der Firma AstraZeneca genutzt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass das Land zum jeweiligen Zeitpunkt ausreichend AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung stellt.


2) Über 60-Jährige, die AstraZeneca als Erstimpfung erhalten haben

UPDATE, 28. Mai:

Aus organisatorischen Gründen findet ein Großteil der Zweitimpfungen für Menschen über 60 Jahren ab Mitte Juni in zugewiesenen Arztpraxen statt.

Darüber, welche Praxen das sind, werden die betroffenen Personen in Kürze vom Impfzentrum per E-Mail informiert.

Wer eine erste Impfung mit AstraZeneca bekommen hat, bekommt zwölf Wochen später eine zweite Impfung mit gleichem Impfstoff. Für Personen ab 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, besteht keine Wahlmöglichkeit, da die Empfehlung der Ständigen Impfkommission gegenwärtig ausschließlich die homologe Impfung vorsieht.

Voraussetzung dafür ist, dass das Land zum jeweiligen Zeitpunkt ausreichend AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung gestellt hat.


Noch keine E-Mail erhalten?

Durch die neuen Regelungen war zwischenzeitlich eine Terminverschiebung notwendig - betroffene Personen werden es bereits gemerkt haben, sie wurden per E-Mail informiert: Der zweite Impftermin wurde automatisiert von neun auf zwölf Wochen verschoben. Dadurch wird ein deutlich höherer Impfschutz erzielt.

WICHTIG:

Falls Sie Ihren ersten AstraZeneca-Impftermin über Stadt erhalten haben und bisher noch keine E-Mail vom Impfzentrum erhalten haben sollten – auch nicht die zur Terminverschiebung von neun auf zwölf Wochen –, spricht dies dafür, dass die Mail-Adresse nicht korrekt hinterlegt ist. Bitte wenden Sie sich deshalb umgehend und mit Angabe von Name und Vorname, Geburtsdatum und Datum der ersten Impfung an folgende E-Mail-Adresse:

zweitimpfung.astrastadt.wuppertalde

Dies gilt explizit NICHT für Personen, die über Ostern einen AstraZeneca-Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gebucht haben - hier ist weiterhin ausschließlich die KVNO Ansprechpartnerin.

Für alle weiteren Anliegen lesen Sie bitte die Informationen auf der Corona-Seite der Stadt (Öffnet in einem neuen Tab) oder melden Sie sich mit dringenden Anliegen beim Impfzentrum unter der Rufnummer 563-4845 (Öffnet in einem neuen Tab) (Mo-Fr von 7 bis 19 Uhr, Sa, So und Feiertag von 10 bis 14 Uhr).

Erläuterungen und Hinweise

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