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WuppertalPressemeldung – 21.02.2022

Bürgerbegehren zur BUGA 2031: Stadt bereitet Ratsvorlage für eine Sondersitzung im März vor

Nach der Überreichung der Unterschriften durch die Vertreter des Bürgerbegehrens „BUGA so nicht“ am Montag, 21. Februar, bereitet die Verwaltung nun eine Vorlage für den Rat der Stadt zum weiteren Verfahren vor.

Hierzu gehören eine Bewertung der Rechtsgrundlagen und die Prüfung der Unterschriften. Ein Bürgerbegehren darf nur von kommunalwahlberechtigten – das sind über sechzehnjährige, deutsche oder EU-Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz am Ort - unterschrieben werden. Das Quorum für die Stadt Wuppertal sind 10630 Unterschriften. Die Intensität der Prüfung hängt dabei von der Zahl der eingereichten Unterschriften ab: Überschreitet die Sammlung das Quorum deutlich, wie es hier offensichtlich der Fall ist, müssen nur Stichproben geprüft werden, die bei Gültigkeit mit einem sogenannten Konfidenzintervall hochgerechnet werden. Je knapper es wird, desto genauer müsste die Prüfung ausfallen, bis hin zur Einzelprüfung.

Auf Empfehlung der Verwaltung trifft der Rat dann die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und, in der Folge, darüber, ob dem Begehren stattgegeben werden oder ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll. Vorgesehen hierfür ist eine Sondersitzung des Rates im März, voraussichtlich etwa Mitte des Monats. Entspricht der Rat dem Votum eines zulässigen Bürgerbegehrens nicht, muss innerhalb von drei Monaten ab Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Anstoß zu breiter Diskussion über Chancen und Risiken

Die Kosten eines Bürgerentscheides würden rund 300.000 Euro betragen, wobei die eigenen Personalkosten der Wahlbehörde nicht eingerechnet sind. Größte Posten sind die Porto- und die Produktionskosten der vom Gesetzgeber vorgesehenen Unterlagen. Der Bürgerentscheid würde als reine Briefwahl durchgeführt. Er gilt als entschieden im Sinne des Antrags, wenn die einfache Mehrheit der Wählerinnen und Wähler mit „Ja“ votiert und diese Mehrheit mindestens ein Zehntel der Wahlberechtigten umfasst. Bei einer Mehrheit für „Nein“ oder Stimmengleichheit ist der Bürgerentscheid im Sinne des Antrags abgelehnt. Wahlberechtigt sind in Wuppertal rund 270.000 Bürgerinnen und Bürger.

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind begrüßte bei der Übergabe der Unterschriften die Initiative als Anstoß zu einer breiten und intensiven Diskussion über die Chancen und Risiken einer BUGA für Wuppertal.

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