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WuppertalPressemeldung – 07.11.2025

Geflügelpest im Bergischen Städtedreieck Verdachtsfall bestätigt: Toter Kranich positiv auf H5N1 getestet

Die hochansteckende Form der Vogelgrippe ist im Bergischen Städtedreieck angekommen. Der in der vergangenen Woche getestete tote Kranich aus Wuppertal-Ronsdorf ist positiv auf die hochpathogene Form des Influenza-A-Virustyps H5N1 getestet worden.

In den vergangenen Tagen wurden weitere Wildvögel zur Untersuchung eingeschickt. Diese Ergebnisse stehen noch aus. Das Risiko einer Ausbreitung der Viren über Wildvögel in Geflügelhaltungen und andere Vogelbestände ist hoch. Häufig übertragen wildlebende Wasservögel den Erreger auf gehaltenes Geflügel. Ebenso kann das Virus durch Kotanhaftungen an Schuhen und Geräten in Geflügelhaltungen gelangen.

Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) appelliert deshalb weiterhin eindringlich an alle Geflügelhalter: Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen, um die Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände und daraus folgenden Erkrankungen Ihrer Tiere vorzubeugen. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel hält, wird dringend aufgefordert, die nachfolgenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das gilt auch für Kleinsthaltungen im privaten Bereich, für Hobby-Geflügelhalter.

Darauf müssen Sie achten

  • Geflügel sollte in geschlossenen Ställen oder wildvogeldichten Volieren gefüttert und getränkt werden.
  • Schuhe sollten vor dem Betreten und Verlassen des Stalls gewechselt werden.
  • Geflügel sollte in Stallungen mit wildvogelsicherem Auslauf gehalten werden. Halterinnen und Halter von Geflügel müssen – unabhängig von der Bestandsgröße –, dafür sorgen, dass ihre Gehege einen Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zuverlässig verhindern. Das kann beispielsweise durch eine dichte Überdachung durch ein engmaschiges Gitter, Netz oder eine Dachabdeckung sowie eine seitliche Begrenzung mit einem engmaschigen Netz mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 mm erfolgen.

Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beobachtet die weitere Entwicklung und entscheidet über mögliche weitere Maßnahmen. Derzeit besteht keine amtlich angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel im Städtedreieck. Jeder Tierhalter, jeder Tierhalter ist aus seiner Verantwortung seinen Tieren gegenüber verpflichtet eigenständig Schutzmaßnahmen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass sich die Tiere nicht anstecken können.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay/Bild von Penny

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