Das Zählerstandsportal steht dafür in der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026 zur Verfügung. Aufgerufen wird das Online-Portal über einen QR-Code, der den Gebührenpflichtigen per Post zugestellt wird. Ansprechpartner sowie weitere Informationen können dem Anschreiben ebenfalls entnommen werden.
Ablesung durch die WSW
Wer keine Angaben macht, wird im Verbrauch geschätzt, Grundlage dafür sind die vorangegangenen Ablesungen durch die WSW. Diese erfolgen zu Plausibilitätszwecken auch weiterhin.