Ansprechpartner ist die Wahlbehörde unter der Tel. 0202-563 7770 oder per E-Mail an briefwahlstadt.wuppertalde
Unterlagen müssen für ungültig erklärt werden
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gibt es folgende Lösung: Sie können ihre Stimme noch immer im Wahllokal am Wahlsonntag abgeben – aber nur wenn die Briefwahlunterlagen vorab für ungültig erklärt werden. Dies ist bis Freitag, 12. September 2025, um 15 Uhr möglich. Melden sich betroffene Wählerinnen und Wähler nicht rechtzeitig, so ist eine Stimmabgabe im Wahllokal leider nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist dann ein Sperrvermerk gesetzt.