Warum macht das Standesamt einen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeiten?
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. In den meisten Fällen sind die vorzulegenden Unterlagen zuverlässig aufzuzählen.
Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig.